Laktoseintoleranz – BSG erkennt Mehrbedarf an!
Laktoseintoleranz – Das Bundessozialgericht erkennt Mehrbedarf dafür an Das BSG entschied am 14.02.2013 unter dem AZ B 14 AS 48/12 R, dass Laktoseintoleranz (Milchzuckerintoleranz) eine Erkrankung ist. Das rechtfertigt einen Mehraufwand für kostenaufwändige Ernährung gemäß § 21 Abs. 5 SGB II. Bisher gab es dazu unterschiedliche Entscheidungen innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit. Nunmehr herrscht durch dieses höchstrichterliche Grundsatzurteil Rechtssicherheit.