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	<title>Kommentare für BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V.</title>
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		<title>Kommentar zu Neue Wohnfl&#228;chengrenzen NRW von Kalipso</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2010/02/02/neue-wohnflaechengrenzen-nrw/comment-page-3/#comment-755</link>
		<dc:creator>Kalipso</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 May 2012 15:23:54 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

ich war nie Hartz4 Empf&#228;ngerin, aber da mein mann sich von mir getrennt hat, muss ich jetzt den Antrag stellen.
Meine Wohnung (kaltmiete 385 plus nebenkosten 70 plus heizung 60) hat er gek&#252;ndigt und ich muss jetzt aussziehen.

Bei Nachfrage bei Jobcenter habe ich 2 Antworten auf meine Frage bekommen: Wie HOCH darf die kaltmiete sein. Erste Antwort- telefonisch so um 350 Euro, bei Beratern NUR 282!!

Da ich f&#252;r mich und meine 3j&#228;hrige Tochter keine WOhnung bis 282 Euro um die Ecke finde (ich will nicht woanders ausziehen, denn meine Tochter geht in den Kindergarten und sie fphlt sie da WIRKLICH wohl!!) will ich ihr den Kindengarten auch nicht &#228;ndern, sie kann nicht verstehen, wieso Pappi nicht zusammen mit uns lebt! Mehr stress m&#246;chte ich f&#252;r sie nicht!!

Wie soll ich jetzt begr&#252;nden, dass mir laut Ihnen als  Alleinerziehender mit Kind 372,15 EUR zur Verf&#252;gung steht?

Wie gesagt, ich war NIE Hartz4 empf&#228;ngerin!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich war nie Hartz4 Empf&#228;ngerin, aber da mein mann sich von mir getrennt hat, muss ich jetzt den Antrag stellen.<br />
Meine Wohnung (kaltmiete 385 plus nebenkosten 70 plus heizung 60) hat er gek&#252;ndigt und ich muss jetzt aussziehen.</p>
<p>Bei Nachfrage bei Jobcenter habe ich 2 Antworten auf meine Frage bekommen: Wie HOCH darf die kaltmiete sein. Erste Antwort- telefonisch so um 350 Euro, bei Beratern NUR 282!!</p>
<p>Da ich f&#252;r mich und meine 3j&#228;hrige Tochter keine WOhnung bis 282 Euro um die Ecke finde (ich will nicht woanders ausziehen, denn meine Tochter geht in den Kindergarten und sie fphlt sie da WIRKLICH wohl!!) will ich ihr den Kindengarten auch nicht &#228;ndern, sie kann nicht verstehen, wieso Pappi nicht zusammen mit uns lebt! Mehr stress m&#246;chte ich f&#252;r sie nicht!!</p>
<p>Wie soll ich jetzt begr&#252;nden, dass mir laut Ihnen als  Alleinerziehender mit Kind 372,15 EUR zur Verf&#252;gung steht?</p>
<p>Wie gesagt, ich war NIE Hartz4 empf&#228;ngerin!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Neue Wohnfl&#228;chengrenzen NRW von Dan</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2010/02/02/neue-wohnflaechengrenzen-nrw/comment-page-3/#comment-753</link>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 15:08:32 +0000</pubDate>
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		<description>Nach &#252;ber zwei Jahren und 152 Antworten auf diesen Thread, haben wir endlich Rechtsklarheit.

Das Bundessozialgericht hat heute im Sinne der Betroffenen entschieden.

50 qm sind f&#252;r einen Einpersonenhaushalt angemessen.
&lt;a href=&quot;http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&amp;Art=tm&amp;Datum=2012&amp;nr=12481&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;
Terminbericht von heute, Nr. 5&lt;/a&gt;

Zitat:


5) Die Revision des Beklagten war im Sinne der Aufhebung des Berufungsurteils und der Zur&#252;ckverweisung der Sache an das LSG begr&#252;ndet. Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des LSG konnte der Senat nicht abschlie&#223;end entscheiden, in welcher H&#246;he dem Kl&#228;ger in der Zeit vom 1.2.2010 bis 31.7.2010 Leistungen f&#252;r Unterkunft und Heizung zustehen.

Das LSG ist zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Bestimmung der angemessenen Wohnfl&#228;che ab dem 1.1.2010 auf die in Nr 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzten Werte zur&#252;ckzugreifen ist und mithin als angemessene Wohnungsgr&#246;&#223;e f&#252;r einen Ein-Personen-Haushalt eine Wohnfl&#228;che von 50 qm zu ber&#252;cksichtigen ist. Zur Festlegung der angemessenen Wohnfl&#228;che ist nach der stRspr der Grundsicherungssenate des BSG auf die Wohnraumgr&#246;&#223;en f&#252;r Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen. Ma&#223;geblich sind dabei die im streitigen Zeitraum g&#252;ltigen Bestimmungen. Dies sind nach den bindenden Feststellungen des LSG in Nordrhein-Westfalen Nr 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen, die zum 1.1.2010 die Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz ersetzt haben. Dass der mit der Angemessenheitspr&#252;fung verbundene Zweck im Rahmen des § 22 SGB II mit den Zwecken des sozialen Wohnungsbau nicht &#252;bereinstimmt, wird - wie der Senat bereits mit Urteil vom 22.9.2009 (B 4 AS 70/08 R) entschieden hat - durch den R&#252;ckgriff auf die von den L&#228;ndern erlassenen Vorschriften ohnehin bewusst in Kauf genommen. Insoweit kommt dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit eine &#252;berragende Bedeutung zu. Entgegen der Auffassung des Beklagten ist auch nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber nicht von einer Ver&#228;nderbarkeit der angemessenen Wohnfl&#228;chen ausgegangen ist. Vielmehr sollte mit § 22 SGB II an die Sozialhilfepraxis angekn&#252;pft werden. Der R&#252;ckgriff auf die Vorschriften zum sozialen Wohnungsbau entspricht gerade der sozialhilferechtlichen Praxis.

Das LSG ist allerdings zu Unrecht davon ausgegangen, dass durch das &quot;Unstreitigstellen&quot; bestimmter Teilaspekte des Anspruchs auf Leistungen f&#252;r Unterkunft und Heizung - hier der abstrakt angemessenen Nettokaltmiete - es einer weiteren Darlegung dieser Aspekte nicht bedurfte. Solche Erkl&#228;rungen entbinden das Gericht nicht davon darzulegen, welchen Streitstoff es nach eigener &#220;berzeugungsbildung f&#252;r ma&#223;gebend h&#228;lt. Vielmehr bringen die Beteiligten durch derartige Erkl&#228;rungen lediglich zum Ausdruck, dass sie von einem bestimmten Sachverhalt ausgehen und die tats&#228;chlichen Grundlagen des Rechtsstreits insoweit aus ihrer Sicht gekl&#228;rt sind. Dies steuert die Amtsermittlungspflicht des Gerichts. Nur wenn die Annahme naheliegt, dass weitere oder abweichende Tatsachen f&#252;r die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sind, muss das Gericht in eine weitere Ermittlung des tats&#228;chlichen Streitstoffs einsteigen. Vorliegend hat das LSG es unterlassen, nachvollziehbar darzulegen, warum der vom Beklagten angesetzte Quadratmeterpreis von 4,75 Euro abstrakt angemessen ist und insofern den vom BSG aufgestellten Anforderungen an ein schl&#252;ssiges Konzept entspricht. Diese Feststellungen sind jedoch zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten unerl&#228;sslich.

SG Aachen - S 5 AS 362/10 -
LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 2202/10 -
Bundessozialgericht - B 4 AS 109/11 R -</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nach &#252;ber zwei Jahren und 152 Antworten auf diesen Thread, haben wir endlich Rechtsklarheit.</p>
<p>Das Bundessozialgericht hat heute im Sinne der Betroffenen entschieden.</p>
<p>50 qm sind f&#252;r einen Einpersonenhaushalt angemessen.<br />
<a href="http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&amp;Art=tm&amp;Datum=2012&amp;nr=12481" rel="nofollow"><br />
Terminbericht von heute, Nr. 5</a></p>
<p>Zitat:</p>
<p>5) Die Revision des Beklagten war im Sinne der Aufhebung des Berufungsurteils und der Zur&#252;ckverweisung der Sache an das LSG begr&#252;ndet. Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des LSG konnte der Senat nicht abschlie&#223;end entscheiden, in welcher H&#246;he dem Kl&#228;ger in der Zeit vom 1.2.2010 bis 31.7.2010 Leistungen f&#252;r Unterkunft und Heizung zustehen.</p>
<p>Das LSG ist zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Bestimmung der angemessenen Wohnfl&#228;che ab dem 1.1.2010 auf die in Nr 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzten Werte zur&#252;ckzugreifen ist und mithin als angemessene Wohnungsgr&#246;&#223;e f&#252;r einen Ein-Personen-Haushalt eine Wohnfl&#228;che von 50 qm zu ber&#252;cksichtigen ist. Zur Festlegung der angemessenen Wohnfl&#228;che ist nach der stRspr der Grundsicherungssenate des BSG auf die Wohnraumgr&#246;&#223;en f&#252;r Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen. Ma&#223;geblich sind dabei die im streitigen Zeitraum g&#252;ltigen Bestimmungen. Dies sind nach den bindenden Feststellungen des LSG in Nordrhein-Westfalen Nr 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen, die zum 1.1.2010 die Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz ersetzt haben. Dass der mit der Angemessenheitspr&#252;fung verbundene Zweck im Rahmen des § 22 SGB II mit den Zwecken des sozialen Wohnungsbau nicht &#252;bereinstimmt, wird &#8211; wie der Senat bereits mit Urteil vom 22.9.2009 (B 4 AS 70/08 R) entschieden hat &#8211; durch den R&#252;ckgriff auf die von den L&#228;ndern erlassenen Vorschriften ohnehin bewusst in Kauf genommen. Insoweit kommt dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit eine &#252;berragende Bedeutung zu. Entgegen der Auffassung des Beklagten ist auch nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber nicht von einer Ver&#228;nderbarkeit der angemessenen Wohnfl&#228;chen ausgegangen ist. Vielmehr sollte mit § 22 SGB II an die Sozialhilfepraxis angekn&#252;pft werden. Der R&#252;ckgriff auf die Vorschriften zum sozialen Wohnungsbau entspricht gerade der sozialhilferechtlichen Praxis.</p>
<p>Das LSG ist allerdings zu Unrecht davon ausgegangen, dass durch das &#8220;Unstreitigstellen&#8221; bestimmter Teilaspekte des Anspruchs auf Leistungen f&#252;r Unterkunft und Heizung &#8211; hier der abstrakt angemessenen Nettokaltmiete &#8211; es einer weiteren Darlegung dieser Aspekte nicht bedurfte. Solche Erkl&#228;rungen entbinden das Gericht nicht davon darzulegen, welchen Streitstoff es nach eigener &#220;berzeugungsbildung f&#252;r ma&#223;gebend h&#228;lt. Vielmehr bringen die Beteiligten durch derartige Erkl&#228;rungen lediglich zum Ausdruck, dass sie von einem bestimmten Sachverhalt ausgehen und die tats&#228;chlichen Grundlagen des Rechtsstreits insoweit aus ihrer Sicht gekl&#228;rt sind. Dies steuert die Amtsermittlungspflicht des Gerichts. Nur wenn die Annahme naheliegt, dass weitere oder abweichende Tatsachen f&#252;r die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sind, muss das Gericht in eine weitere Ermittlung des tats&#228;chlichen Streitstoffs einsteigen. Vorliegend hat das LSG es unterlassen, nachvollziehbar darzulegen, warum der vom Beklagten angesetzte Quadratmeterpreis von 4,75 Euro abstrakt angemessen ist und insofern den vom BSG aufgestellten Anforderungen an ein schl&#252;ssiges Konzept entspricht. Diese Feststellungen sind jedoch zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten unerl&#228;sslich.</p>
<p>SG Aachen &#8211; S 5 AS 362/10 -<br />
LSG Nordrhein-Westfalen &#8211; L 19 AS 2202/10 -<br />
Bundessozialgericht &#8211; B 4 AS 109/11 R -</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Hartz4–Dienstanweisungen in Essen von Rechtsanwalt Carsten Dams</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2012/01/08/hartz4dienstanweisungen-in-essen/comment-page-1/#comment-752</link>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Dams</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 04:54:05 +0000</pubDate>
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		<description>Guten Tag Julia,

aufgrund des geschilderten Sachverhalts gehe ich davon aus, dass wir mittlerweile bereits anderweitig Kontakt haben. Auf Ihre Mail komme ich zeitnah zur&#252;ck.

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en

Carsten Dams</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Julia,</p>
<p>aufgrund des geschilderten Sachverhalts gehe ich davon aus, dass wir mittlerweile bereits anderweitig Kontakt haben. Auf Ihre Mail komme ich zeitnah zur&#252;ck.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
<p>Carsten Dams</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Neue Wohnfl&#228;chengrenzen NRW von Jan Häußler</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2010/02/02/neue-wohnflaechengrenzen-nrw/comment-page-3/#comment-751</link>
		<dc:creator>Jan Häußler</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 May 2012 10:27:47 +0000</pubDate>
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		<description>Da ich in Dortmund keine Beratungen durchf&#252;hre, kann ich Ihnen &#252;ber die dort angemessenen Kosten f&#252;r Wohnungen nichts genaues sagen. Sofern Sie Fragen haben, die &#252;berregional gleich zu beantworten sind zB was beengte Wohnverh&#228;ltnisse sind und wann ein Umzug erforderlich ist, k&#246;nnen Sie gerne eine der aufgef&#252;hrten Beratungsangebote aufsuchen. Eine Einzelberatung in diesem Forum f&#252;hre ich nicht durch.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da ich in Dortmund keine Beratungen durchf&#252;hre, kann ich Ihnen &#252;ber die dort angemessenen Kosten f&#252;r Wohnungen nichts genaues sagen. Sofern Sie Fragen haben, die &#252;berregional gleich zu beantworten sind zB was beengte Wohnverh&#228;ltnisse sind und wann ein Umzug erforderlich ist, k&#246;nnen Sie gerne eine der aufgef&#252;hrten Beratungsangebote aufsuchen. Eine Einzelberatung in diesem Forum f&#252;hre ich nicht durch.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Neue Wohnfl&#228;chengrenzen NRW von Anja</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2010/02/02/neue-wohnflaechengrenzen-nrw/comment-page-3/#comment-750</link>
		<dc:creator>Anja</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 May 2012 11:50:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bg45.de/?p=1035#comment-750</guid>
		<description>Sehr geehrter HerrH&#228;u&#223;ler,
ich bin allein Erziehende , 9 j&#228;hriges M&#228;dchen,
umgangsberechtigt mit 15 j&#228;hrigen Sohn der regelm&#228;&#223;ig
bei uns ist , und nun im 2.Monat schwanger. JC Dortmund sagte erst 2 Zimmer 62 m und zuletzt mit nachgewiesenem Umgang 3 Z. und 77 m. Laut WNB stimmt das wohl nicht, Schwangerschaft ist noch nicht bekannt, denke aber , da&#223; das Baby zu meiner Tochter und mir in ein Zimmer mu&#223;. Was w&#252;rde mir in Dortmund an Wohnraum  zustehen und w&#252;rde sich ein Einklagen dessen lohnen um die Kinder Alters-Geschlechts und Schulf&#246;rdernd ( Schlaf , Lernen , Schulfreunde ) unterbringen zu k&#246;nnen ?
mfG
Anja</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter HerrH&#228;u&#223;ler,<br />
ich bin allein Erziehende , 9 j&#228;hriges M&#228;dchen,<br />
umgangsberechtigt mit 15 j&#228;hrigen Sohn der regelm&#228;&#223;ig<br />
bei uns ist , und nun im 2.Monat schwanger. JC Dortmund sagte erst 2 Zimmer 62 m und zuletzt mit nachgewiesenem Umgang 3 Z. und 77 m. Laut WNB stimmt das wohl nicht, Schwangerschaft ist noch nicht bekannt, denke aber , da&#223; das Baby zu meiner Tochter und mir in ein Zimmer mu&#223;. Was w&#252;rde mir in Dortmund an Wohnraum  zustehen und w&#252;rde sich ein Einklagen dessen lohnen um die Kinder Alters-Geschlechts und Schulf&#246;rdernd ( Schlaf , Lernen , Schulfreunde ) unterbringen zu k&#246;nnen ?<br />
mfG<br />
Anja</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Hartz4–Dienstanweisungen in Essen von Julia (6. Monat schwanger)</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2012/01/08/hartz4dienstanweisungen-in-essen/comment-page-1/#comment-749</link>
		<dc:creator>Julia (6. Monat schwanger)</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 May 2012 21:54:12 +0000</pubDate>
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		<description>Guten Abend Herr Dams,

zu erst eine kurze Info zu mir:

ich befinde mich in einer Umschulung zur Kauffrau f&#252;r B&#252;rokommunikation in Form einer Ma&#223;nahme &#252;ber das JobCenter und mache zur Zeit ein vollzeit Praktikum unentgeldlich 38,5 Stunden die Woche.

Mein Anliegen:

Ich hatte heute einen Termin im JobCenter Essen (Nord) um ein Wohnungsangebot vorzulegen welches &#252;ber angemessene Mietkosten verf&#252;gt (282,70€ f&#252;r zwei Personen), ich wohne zur Zeit in einer 40m² Wohnung - 2 Zimmer, das stellen von Kinderbett und Wickelkomode und co. ist auf diesem kleinen Raum nicht m&#246;glich und ich war bisher immer auf dem Kenntnisstand das mir als Alleinstehende Person 45m² zust&#252;nden. 

Nun hat sich der Sachbearbeiter auf Arbeitsanweisungen berufen in denen steht das f&#252;r zwei Personen, (in dem Falle f&#252;r mich und meine ungeborene Tochter) eine mindest Wohnfl&#228;che von 40m² best&#252;nde (30m² f&#252;r mich + 10m² f&#252;r mein Kind)  ... und das durch diese Tatsache, dass meine wohnung 0,18m² &#252;ber den Mindestanforderungen liegt, ein Umzug nicht als notwendig erachtet wird. 

(Ich entgegnete ihm mit der Frage ob er mir bitte vorlegen k&#246;nne auf welche gesetzliche Grundlage sich das st&#252;tzt damit ich den Sachverhalt nachvollziehen kann. Darauf hin bekam ich die Antwort das er mir diese Arbeitsanweisung nicht ausdrucken d&#252;rfte aber er vermerkt das so in der Verhandlungsniederschrift. Er m&#252;sse mir ja garnicht entgegen kommen indem er die laufenden Mietkosten f&#252;r die gew&#252;nsche Wohnung &#252;bernimmt und auch das Darlehen f&#252;r die Kaution w&#228;re nur eine Gef&#228;lligkeit da das JobCenter dieses Geld ja zur&#252;ck gezahlt bekommt.)

Nach stunden langem suchen habe ich nun in den KdU Richtlinien von 2010 f&#252;r die Stadt Essen einen Absatz gefunden in dem genau diese Mindestgr&#246;&#223;en angegeben sind. Jedoch gelten die Bestimmungen wenn ich es richtig verstehe f&#252;r eine Wohn Zweckgemeinschaft, die ich mit meinem eigenen Kind nicht bilden KANN, weil es mein eigenes Kind ist welches nicht erwerbsf&#228;hig ist und mit dem ich keine Ehe&#228;hnliche gemeinschaft oder sowas bilde. 

Nun komme ich mir erstrecht diskriminiert und seelisch misshandelt vor. Wie kann mein eine hoch schwangere, zuk&#252;nftig alleinerziehende Mutter so behandeln? Ich empfinde das als diskriminierend und habe das Gef&#252;hl, das auf Teufel komm raus, fadenscheinige Gr&#252;nde f&#252;r Kostenersparnisse gesucht werden, die auf dem R&#252;cken meines ungeborenen Kindes ausgetragen werden.

Mein Nachbar ist Kiffer hat regelm&#228;ssig seine Junkiefreunde zu besuch die bis in die fr&#252;hen morgen Stunden Theater machen, weshalb ich schon mehrfach die Polizei gerufen habe. Mal abgesehen von der angeblich ausreichenden m² meiner jetzigen Wohnung, halte ich das Wohnumfeld in dem ich lebe f&#252;r eine Gef&#228;hrdung des Kindswohls. 

Ich werde am Montag zu einer offenen Rechtsberatungsstelle gehen in der Hoffnung dort Hilfe zu bekommen. 

Dennoch habe ich die Hoffnung hier vorab eine Auskunft zu bekommen wie meine Chancen stehen die gew&#252;nschte Wohnung doch genehmigt zu bekommen.

Bis jetzt wurde mir nur ein Kompromiss angeboten, das hei&#223;t: laufende Mietkosten werden &#252;bernommen die Kaution w&#252;rde in Form eines Darlehens &#252;bernommen, Umzugskosten und Renovierungskosten muss ich aus eigener Tasche zahlen. 

Ich hoffe Sie k&#246;nnen mir weiter helfen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend Herr Dams,</p>
<p>zu erst eine kurze Info zu mir:</p>
<p>ich befinde mich in einer Umschulung zur Kauffrau f&#252;r B&#252;rokommunikation in Form einer Ma&#223;nahme &#252;ber das JobCenter und mache zur Zeit ein vollzeit Praktikum unentgeldlich 38,5 Stunden die Woche.</p>
<p>Mein Anliegen:</p>
<p>Ich hatte heute einen Termin im JobCenter Essen (Nord) um ein Wohnungsangebot vorzulegen welches &#252;ber angemessene Mietkosten verf&#252;gt (282,70€ f&#252;r zwei Personen), ich wohne zur Zeit in einer 40m² Wohnung &#8211; 2 Zimmer, das stellen von Kinderbett und Wickelkomode und co. ist auf diesem kleinen Raum nicht m&#246;glich und ich war bisher immer auf dem Kenntnisstand das mir als Alleinstehende Person 45m² zust&#252;nden. </p>
<p>Nun hat sich der Sachbearbeiter auf Arbeitsanweisungen berufen in denen steht das f&#252;r zwei Personen, (in dem Falle f&#252;r mich und meine ungeborene Tochter) eine mindest Wohnfl&#228;che von 40m² best&#252;nde (30m² f&#252;r mich + 10m² f&#252;r mein Kind)  &#8230; und das durch diese Tatsache, dass meine wohnung 0,18m² &#252;ber den Mindestanforderungen liegt, ein Umzug nicht als notwendig erachtet wird. </p>
<p>(Ich entgegnete ihm mit der Frage ob er mir bitte vorlegen k&#246;nne auf welche gesetzliche Grundlage sich das st&#252;tzt damit ich den Sachverhalt nachvollziehen kann. Darauf hin bekam ich die Antwort das er mir diese Arbeitsanweisung nicht ausdrucken d&#252;rfte aber er vermerkt das so in der Verhandlungsniederschrift. Er m&#252;sse mir ja garnicht entgegen kommen indem er die laufenden Mietkosten f&#252;r die gew&#252;nsche Wohnung &#252;bernimmt und auch das Darlehen f&#252;r die Kaution w&#228;re nur eine Gef&#228;lligkeit da das JobCenter dieses Geld ja zur&#252;ck gezahlt bekommt.)</p>
<p>Nach stunden langem suchen habe ich nun in den KdU Richtlinien von 2010 f&#252;r die Stadt Essen einen Absatz gefunden in dem genau diese Mindestgr&#246;&#223;en angegeben sind. Jedoch gelten die Bestimmungen wenn ich es richtig verstehe f&#252;r eine Wohn Zweckgemeinschaft, die ich mit meinem eigenen Kind nicht bilden KANN, weil es mein eigenes Kind ist welches nicht erwerbsf&#228;hig ist und mit dem ich keine Ehe&#228;hnliche gemeinschaft oder sowas bilde. </p>
<p>Nun komme ich mir erstrecht diskriminiert und seelisch misshandelt vor. Wie kann mein eine hoch schwangere, zuk&#252;nftig alleinerziehende Mutter so behandeln? Ich empfinde das als diskriminierend und habe das Gef&#252;hl, das auf Teufel komm raus, fadenscheinige Gr&#252;nde f&#252;r Kostenersparnisse gesucht werden, die auf dem R&#252;cken meines ungeborenen Kindes ausgetragen werden.</p>
<p>Mein Nachbar ist Kiffer hat regelm&#228;ssig seine Junkiefreunde zu besuch die bis in die fr&#252;hen morgen Stunden Theater machen, weshalb ich schon mehrfach die Polizei gerufen habe. Mal abgesehen von der angeblich ausreichenden m² meiner jetzigen Wohnung, halte ich das Wohnumfeld in dem ich lebe f&#252;r eine Gef&#228;hrdung des Kindswohls. </p>
<p>Ich werde am Montag zu einer offenen Rechtsberatungsstelle gehen in der Hoffnung dort Hilfe zu bekommen. </p>
<p>Dennoch habe ich die Hoffnung hier vorab eine Auskunft zu bekommen wie meine Chancen stehen die gew&#252;nschte Wohnung doch genehmigt zu bekommen.</p>
<p>Bis jetzt wurde mir nur ein Kompromiss angeboten, das hei&#223;t: laufende Mietkosten werden &#252;bernommen die Kaution w&#252;rde in Form eines Darlehens &#252;bernommen, Umzugskosten und Renovierungskosten muss ich aus eigener Tasche zahlen. </p>
<p>Ich hoffe Sie k&#246;nnen mir weiter helfen.</p>
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		<title>Kommentar zu Neue Wohnfl&#228;chengrenzen NRW von Jan Häußler</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2010/02/02/neue-wohnflaechengrenzen-nrw/comment-page-3/#comment-748</link>
		<dc:creator>Jan Häußler</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 May 2012 07:57:15 +0000</pubDate>
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		<description>Das BSG wird am 16. Mai ab 13.00 Uhr in dem Verfahren B 4 AS 109/11 R verhandeln und das lange erwartete Urteil sprechen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das BSG wird am 16. Mai ab 13.00 Uhr in dem Verfahren B 4 AS 109/11 R verhandeln und das lange erwartete Urteil sprechen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Optionskommune von xyz.bleibt</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2012/02/26/optionskommune/comment-page-1/#comment-747</link>
		<dc:creator>xyz.bleibt</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 May 2012 14:56:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bg45.de/?p=1825#comment-747</guid>
		<description>Das sind ja alles rosige Aussichten.
Wir haben am 30.04. unser Geld auf das Konto erhalten, nur bis heute immer noch keinen neuen Bewilligungsbescheid f&#252;r die n&#228;chsten 6 Monate.
Habe mehrmals wieder versucht anzurufen, es ist kein durchkommen und wenn, dann wird nach 15 Min. Bandansage einfach aufgelegt. 
Wie kann man sich denn nun sicher sein, das wir die n&#228;chsten 6 Monate unser Geld erhalten?
Ausserdem ben&#246;tigt man den Bescheid auch f&#252;r andere Zwecke, Schule etc.

Ja und an die Bild w&#252;rde ich mich auch nicht als erstes wenden. Frank sei da vorsichtig. LG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das sind ja alles rosige Aussichten.<br />
Wir haben am 30.04. unser Geld auf das Konto erhalten, nur bis heute immer noch keinen neuen Bewilligungsbescheid f&#252;r die n&#228;chsten 6 Monate.<br />
Habe mehrmals wieder versucht anzurufen, es ist kein durchkommen und wenn, dann wird nach 15 Min. Bandansage einfach aufgelegt.<br />
Wie kann man sich denn nun sicher sein, das wir die n&#228;chsten 6 Monate unser Geld erhalten?<br />
Ausserdem ben&#246;tigt man den Bescheid auch f&#252;r andere Zwecke, Schule etc.</p>
<p>Ja und an die Bild w&#252;rde ich mich auch nicht als erstes wenden. Frank sei da vorsichtig. LG</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Optionskommune von Waltraut Steuer</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2012/02/26/optionskommune/comment-page-1/#comment-746</link>
		<dc:creator>Waltraut Steuer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 May 2012 10:56:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bg45.de/?p=1825#comment-746</guid>
		<description>Lieber Frank,
Ihnen und auch den anderen Kommentatoren vielen Dank f&#252;r Ihre Beitr&#228;ge. An dieser Stelle m&#246;chte ich aber daraufhinweisen, dass die Redaktion Ihre Auffassung nicht teilt, sich vertrauensvoll an &quot;Bid&quot; zu wenden. Dieses Medium interessiert lediglich eine Geschichte, die vermarktet werden kann. 
Unsere Empfehlung bleibt grunds&#228;tzlich:
 - Offene-Hartz4-Rechtsberatung
 - Nie alleine zum JobCenter
 - Von allen eingereichten   Unterlagen sich den Empfang  best&#228;tigen lassen 
- bei Terminen/Vorsprachen sich eine Handlungsniederschrift aush&#228;ndigen lassen, auch im Service</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Frank,<br />
Ihnen und auch den anderen Kommentatoren vielen Dank f&#252;r Ihre Beitr&#228;ge. An dieser Stelle m&#246;chte ich aber daraufhinweisen, dass die Redaktion Ihre Auffassung nicht teilt, sich vertrauensvoll an &#8220;Bid&#8221; zu wenden. Dieses Medium interessiert lediglich eine Geschichte, die vermarktet werden kann.<br />
Unsere Empfehlung bleibt grunds&#228;tzlich:<br />
 &#8211; Offene-Hartz4-Rechtsberatung<br />
 &#8211; Nie alleine zum JobCenter<br />
 &#8211; Von allen eingereichten   Unterlagen sich den Empfang  best&#228;tigen lassen<br />
- bei Terminen/Vorsprachen sich eine Handlungsniederschrift aush&#228;ndigen lassen, auch im Service</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Optionskommune von Frank</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2012/02/26/optionskommune/comment-page-1/#comment-745</link>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 May 2012 08:51:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bg45.de/?p=1825#comment-745</guid>
		<description>Auch ich hatte bis gestern mein erstes, wirklich erstes ernst zu nehmendes Problem mit dem Job-Center: Am Montag dem 30.04. zog ich mehrfach einen Auszug bei der Sparkasse. Mir wurde das Geld noch nicht &#252;berwiesen. Ich meldete mich morgens am 2.05. direkt beim f&#252;r mich zust&#228;ndigen Jobcenter, zum Gl&#252;ck kannte mich der Sachbearbeiter und der Fehler wurde schnell gefunden und mir wurde ein Scheck ausgestellt und mitgeteilt das ein technisches Problem vorlag und dies mit der Software zu tun hat. Ich vermute, dass es auch daran lag das Essen sich daran schwer tut und v&#246;llig &#252;berfordert ist. Die Softwareumstellung h&#228;tte nicht sein brauchen da das Geld f&#252;r die Regelleistungen ja eh vom Bund kommt und f&#252;r UKH die Stadt aufkommen muss.

Betroffene, denenn nicht sofort geholfen werden konnte rate ich, sich hier ran zu wenden:

http://www.bild.de/news/bild-kaempft/bild-kaempft-fuer-sie/karren-aus-dem-dreck-19169540.bild.html

Bitte dort vorher Anrufen. F&#252;r die schriftliche Kontaktaufnahme ist eine Vollmacht zur Entbindung der Schweigepflicht erforderlich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auch ich hatte bis gestern mein erstes, wirklich erstes ernst zu nehmendes Problem mit dem Job-Center: Am Montag dem 30.04. zog ich mehrfach einen Auszug bei der Sparkasse. Mir wurde das Geld noch nicht &#252;berwiesen. Ich meldete mich morgens am 2.05. direkt beim f&#252;r mich zust&#228;ndigen Jobcenter, zum Gl&#252;ck kannte mich der Sachbearbeiter und der Fehler wurde schnell gefunden und mir wurde ein Scheck ausgestellt und mitgeteilt das ein technisches Problem vorlag und dies mit der Software zu tun hat. Ich vermute, dass es auch daran lag das Essen sich daran schwer tut und v&#246;llig &#252;berfordert ist. Die Softwareumstellung h&#228;tte nicht sein brauchen da das Geld f&#252;r die Regelleistungen ja eh vom Bund kommt und f&#252;r UKH die Stadt aufkommen muss.</p>
<p>Betroffene, denenn nicht sofort geholfen werden konnte rate ich, sich hier ran zu wenden:</p>
<p><a href="http://www.bild.de/news/bild-kaempft/bild-kaempft-fuer-sie/karren-aus-dem-dreck-19169540.bild.html" rel="nofollow">http://www.bild.de/news/bild-kaempft/bild-kaempft-fuer-sie/karren-aus-dem-dreck-19169540.bild.html</a></p>
<p>Bitte dort vorher Anrufen. F&#252;r die schriftliche Kontaktaufnahme ist eine Vollmacht zur Entbindung der Schweigepflicht erforderlich.</p>
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