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	<title>Kommentare für BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V.</title>
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		<title>Kommentar zu Neue Wohnfl&#228;chengrenzen NRW von Jan Häußler</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2010/02/02/neue-wohnflaechengrenzen-nrw/comment-page-3/#comment-694</link>
		<dc:creator>Jan Häußler</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 13:55:39 +0000</pubDate>
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		<description>Das von Ihnen angesprochene Problem ist ein wahrer &quot;Klassiker&quot;. Kann/Muss/Soll die Beh&#246;rde Umzugskosten und Mietkaution zahlen, wenn die Miete der neuen Wohnung unangemessen ist?
Hierzu werden in Rechtsprechung und Literatur verschiedenen Meinungen vertreten. Das BSG hat diese Frage noch nicht entschieden. Fakt ist zun&#228;chst, dass in der anspruchsbegr&#252;ndenden Norm (§ 22 Abs. 6 SGB II) die Angemessenheit der neuen Wohnung kein Tatbestandsmerkmal ist. Auf der anderen Seite sieht das Jobcenter die Gefahr, dass jemand, der in eine Wohnung umzieht, die er auf Dauer nicht bezahlen kann, bald erneut wegen Mietschulden eine Wohnung wechseln muss und Umzugskosten/Mietkaution auf das Jobcenter zukommen. H&#228;ufig wird daher die vermittelnde Ansicht vertreten, dass bei einer geringen Differenz zwischen tats&#228;chlicher und angemessener Miete eine Kaution und Umzugskosten &#252;bernommen werden k&#246;nnen, wenn der Leistungsberechtigte glaubhaft macht, diese Differenz auf Dauer aus eigenen Mitteln aufbringen zu k&#246;nnen (zB bei Einkommen aus Erwerbst&#228;tigkeit, Mehrbedarfen, Schonverm&#246;gen). So steht es zB in den aktuellen Arbeitshilfen des Ministeriums f&#252;r Arbeit, Integration und Soziales NRW.
Sie sollten also nicht aufgeben sondern eine Rechtsberatung aufsuchen, um das sinnvolle Vorgehen zu besprechen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das von Ihnen angesprochene Problem ist ein wahrer &#8220;Klassiker&#8221;. Kann/Muss/Soll die Beh&#246;rde Umzugskosten und Mietkaution zahlen, wenn die Miete der neuen Wohnung unangemessen ist?<br />
Hierzu werden in Rechtsprechung und Literatur verschiedenen Meinungen vertreten. Das BSG hat diese Frage noch nicht entschieden. Fakt ist zun&#228;chst, dass in der anspruchsbegr&#252;ndenden Norm (§ 22 Abs. 6 SGB II) die Angemessenheit der neuen Wohnung kein Tatbestandsmerkmal ist. Auf der anderen Seite sieht das Jobcenter die Gefahr, dass jemand, der in eine Wohnung umzieht, die er auf Dauer nicht bezahlen kann, bald erneut wegen Mietschulden eine Wohnung wechseln muss und Umzugskosten/Mietkaution auf das Jobcenter zukommen. H&#228;ufig wird daher die vermittelnde Ansicht vertreten, dass bei einer geringen Differenz zwischen tats&#228;chlicher und angemessener Miete eine Kaution und Umzugskosten &#252;bernommen werden k&#246;nnen, wenn der Leistungsberechtigte glaubhaft macht, diese Differenz auf Dauer aus eigenen Mitteln aufbringen zu k&#246;nnen (zB bei Einkommen aus Erwerbst&#228;tigkeit, Mehrbedarfen, Schonverm&#246;gen). So steht es zB in den aktuellen Arbeitshilfen des Ministeriums f&#252;r Arbeit, Integration und Soziales NRW.<br />
Sie sollten also nicht aufgeben sondern eine Rechtsberatung aufsuchen, um das sinnvolle Vorgehen zu besprechen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Neue Wohnfl&#228;chengrenzen NRW von Thomas Lee</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2010/02/02/neue-wohnflaechengrenzen-nrw/comment-page-3/#comment-693</link>
		<dc:creator>Thomas Lee</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 11:15:10 +0000</pubDate>
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		<description>Das ist ja mal echt die H&#246;he. In den Nachbarst&#228;dten bekommt man mehr Kaltmiete (man siehe sogar Gelsenkirchen!)
Und f&#252;r 217,50 EUR bekommt man kaum was in Essen.
Allenfalls mit Gl&#252;ck 32-34qm2 oder mickrige 1-Zimmer Appartments.  
Und jetzt noch der Hammer.
M&#246;chte man aus EIGENER Tasche umziehen und die Differenz zu der m&#246;glichen h&#246;heren Kaltmiete bezahlen, geht das auch nicht, weil man dann die Kaution nicht bekommt. 
Ist das denn die M&#246;glichkeit?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist ja mal echt die H&#246;he. In den Nachbarst&#228;dten bekommt man mehr Kaltmiete (man siehe sogar Gelsenkirchen!)<br />
Und f&#252;r 217,50 EUR bekommt man kaum was in Essen.<br />
Allenfalls mit Gl&#252;ck 32-34qm2 oder mickrige 1-Zimmer Appartments.<br />
Und jetzt noch der Hammer.<br />
M&#246;chte man aus EIGENER Tasche umziehen und die Differenz zu der m&#246;glichen h&#246;heren Kaltmiete bezahlen, geht das auch nicht, weil man dann die Kaution nicht bekommt.<br />
Ist das denn die M&#246;glichkeit?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Sozialticket: zu sp&#228;t und zu teuer von Patrick</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2011/09/24/sozialticket-zu-spat-und-zu-teuer/comment-page-1/#comment-692</link>
		<dc:creator>Patrick</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 07:21:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bg45.de/?p=1616#comment-692</guid>
		<description>Nicht nur das es f&#252;r mich zu Teuer ist , sondern es bestehen sogar fehler auf seiten der Essener Verkehrs AG ... an vielen Automaten steht in der Info , das es erst ab 9 Uhr g&#252;ltig sei . Das ist nicht Richtig ! Es gilt 24std. Manche Kontrolleure sind der selben Meinung und man wird als Schwarzfahrer verdonnert ! Danke f&#252;r die gute Aufkl&#228;rung der Kontis !</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur das es f&#252;r mich zu Teuer ist , sondern es bestehen sogar fehler auf seiten der Essener Verkehrs AG &#8230; an vielen Automaten steht in der Info , das es erst ab 9 Uhr g&#252;ltig sei . Das ist nicht Richtig ! Es gilt 24std. Manche Kontrolleure sind der selben Meinung und man wird als Schwarzfahrer verdonnert ! Danke f&#252;r die gute Aufkl&#228;rung der Kontis !</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Hartz4–Dienstanweisungen in Essen von Rechtsanwalt Carsten Dams</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2012/01/08/hartz4dienstanweisungen-in-essen/comment-page-1/#comment-691</link>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Dams</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Jan 2012 17:44:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bg45.de/?p=1775#comment-691</guid>
		<description>Zuerst einmal Danke ich f&#252;r den - v&#246;llig zutreffenden - Hinweis auf die Telefonlisten. Diese sind tats&#228;chlich nicht mehr geltender Sachstand.

Bedenkt man den Inhalt Ihres Postings steht eines fest: Es gibt Arbeitsstandards und diese m&#252;ssen dann auch ver&#246;ffentlicht werden. Wenn diese selbst den &quot;Sachbearbeitern&quot; und ich unterstelle zun&#228;chst mal Ihre &quot;Echtheit&quot; - nicht zur Verf&#252;gung stehen, dann ist das umso schlimmer. 

Woran soll sich die interessierte &#214;ffentlichkeit und auch die im Sozialrecht Beratenden oder Betroffenen orientieren, um die von der Stadt Essen vertretenen und in den Arbeitsstandards umgesetzten Rechtsansichten zu erfahren?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zuerst einmal Danke ich f&#252;r den &#8211; v&#246;llig zutreffenden &#8211; Hinweis auf die Telefonlisten. Diese sind tats&#228;chlich nicht mehr geltender Sachstand.</p>
<p>Bedenkt man den Inhalt Ihres Postings steht eines fest: Es gibt Arbeitsstandards und diese m&#252;ssen dann auch ver&#246;ffentlicht werden. Wenn diese selbst den &#8220;Sachbearbeitern&#8221; und ich unterstelle zun&#228;chst mal Ihre &#8220;Echtheit&#8221; &#8211; nicht zur Verf&#252;gung stehen, dann ist das umso schlimmer. </p>
<p>Woran soll sich die interessierte &#214;ffentlichkeit und auch die im Sozialrecht Beratenden oder Betroffenen orientieren, um die von der Stadt Essen vertretenen und in den Arbeitsstandards umgesetzten Rechtsansichten zu erfahren?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Neue Wohnfl&#228;chengrenzen NRW von Jan Häußler</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2010/02/02/neue-wohnflaechengrenzen-nrw/comment-page-3/#comment-690</link>
		<dc:creator>Jan Häußler</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 11:57:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bg45.de/?p=1035#comment-690</guid>
		<description>Ob sich die Stadt nach einem BSG-Urteil (50 qm) mit ihren Angemessenheitsgrenzen bewegen wird oder nicht, wei&#223; ich nicht. Hierbei spielen politische Mehrheiten, die ver&#246;ffentlichte Meinung und auch Gerichtsentscheidungen eine Rolle sowie auch die Frage, ob die Betroffenen &#246;ffentlich Protest gegen das Sparen zu ihren Lasten aus&#252;ben.

Falls die Stadt bei den jetzigen Werten bleibt, wird sie sich mit Sicherheit auf das Urteil vom 8.3.11 st&#252;tzen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dieses Urteil k&#252;nftig f&#252;r die Rechtsprechung der Ma&#223; der Dinge sein wird; schon deswegen, weil es in zwei wesentlichen Punkten von der neusten BSG-Rechtsprechung abweicht (Stichworte: schl&#252;ssiges Konzept und Brutto-Kaltmiete).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ob sich die Stadt nach einem BSG-Urteil (50 qm) mit ihren Angemessenheitsgrenzen bewegen wird oder nicht, wei&#223; ich nicht. Hierbei spielen politische Mehrheiten, die ver&#246;ffentlichte Meinung und auch Gerichtsentscheidungen eine Rolle sowie auch die Frage, ob die Betroffenen &#246;ffentlich Protest gegen das Sparen zu ihren Lasten aus&#252;ben.</p>
<p>Falls die Stadt bei den jetzigen Werten bleibt, wird sie sich mit Sicherheit auf das Urteil vom 8.3.11 st&#252;tzen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dieses Urteil k&#252;nftig f&#252;r die Rechtsprechung der Ma&#223; der Dinge sein wird; schon deswegen, weil es in zwei wesentlichen Punkten von der neusten BSG-Rechtsprechung abweicht (Stichworte: schl&#252;ssiges Konzept und Brutto-Kaltmiete).</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Neue Wohnfl&#228;chengrenzen NRW von Dan</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2010/02/02/neue-wohnflaechengrenzen-nrw/comment-page-3/#comment-689</link>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 08:25:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bg45.de/?p=1035#comment-689</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr H&#228;u&#223;ler,

zun&#228;chst vielen Dank f&#252;r Ihren hilfreichen Kommentar.

Kann man also mit Fug und Recht sagen, da&#223; dieses Urteil (S 45 AS 3893/10) in Hinblick auf die zuletzt getroffene Entscheidung des &lt;a href=&quot;http://bg45.de/index.php/2011/12/22/bundessozialgericht-kippt-duisburger-mietobergrenze/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Bundessozialgerichts&lt;/a&gt; (schl&#252;ssiges Konzept in Duisburg), &#252;ber die Sie uns hier freundlicherweise informiert haben, nicht vom Jobcenter als Grundlage f&#252;rs Festhalten an den 217,50 €  bei laufenden , noch anh&#228;ngigen, Verfahren vor dem Sozialgericht in Duisburg genommen werden kann?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr H&#228;u&#223;ler,</p>
<p>zun&#228;chst vielen Dank f&#252;r Ihren hilfreichen Kommentar.</p>
<p>Kann man also mit Fug und Recht sagen, da&#223; dieses Urteil (S 45 AS 3893/10) in Hinblick auf die zuletzt getroffene Entscheidung des <a href="http://bg45.de/index.php/2011/12/22/bundessozialgericht-kippt-duisburger-mietobergrenze/" rel="nofollow">Bundessozialgerichts</a> (schl&#252;ssiges Konzept in Duisburg), &#252;ber die Sie uns hier freundlicherweise informiert haben, nicht vom Jobcenter als Grundlage f&#252;rs Festhalten an den 217,50 €  bei laufenden , noch anh&#228;ngigen, Verfahren vor dem Sozialgericht in Duisburg genommen werden kann?</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Neue Wohnfl&#228;chengrenzen NRW von Jan Häußler</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2010/02/02/neue-wohnflaechengrenzen-nrw/comment-page-3/#comment-688</link>
		<dc:creator>Jan Häußler</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 17:39:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bg45.de/?p=1035#comment-688</guid>
		<description>Es handelt sich bei dem Urteil S 45 AS 3893/10 um eine Entscheidung mit schweren handwerklichen M&#228;ngeln. Au&#223;erdem werden die Gesetze bis zu ihrer Grenze gegen die Leistungsberechtigten und zugunsten der Beh&#246;rde ausgelegt. Die Entscheidung unterschreitet damit den Standard, den man vom Sozialgericht Duisburg erwarten kann.

Dass in dem Urteil die Begriffe Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete mehrfach verwechselt werden, ist dabei nicht der schlimmste Fehler. Dieses deutet lediglich darauf hin, dass vom Gericht ein Textbaustein verwendet wird, der nicht f&#252;r jede Stadt einzeln angepasst wurde, weil dieses zuviel Arbeit machen w&#252;rde. Es ist ein Hinweis darauf, dass sich das Gericht nicht die Zeit genommen hat, die Urteilsbegr&#252;ndung noch einmal sorgf&#228;ltig durchzulesen, bevor es diese herausgeschickt hat. Die hohe Arbeitsbelastung ist f&#252;r die zust&#228;ndigen Richter ein enormes Problem. Jedoch wurde dabei verkannt, dass tausende Leistungsberechtigte in Essen von der Entscheidung betroffen sein k&#246;nnten, deren Miete nicht voll &#252;bernommen wird.

Die Art und Weise, wie die Punktwerte aus dem Mietspiegel ohne jede Begr&#252;ndung geradezu dahingeworfen werden, l&#228;sst die Frage offen, warum gerade diese Werte genommen wurden und keine anderen oder ob hier nicht eine L&#246;sung &quot;vom Ergebnis her gedacht wurde&quot;, wie es auch bei der Neuberechnung des Regelsatzes durch den Gesetzgeber vorgemacht wurde. Man wei&#223; worauf es hinauslaufen soll und sucht sich die passenden Zahlen, die zum Ziel f&#252;hren.

Ein Beispiel daf&#252;r bietet folgendes Zitat aus dem Urteil:
&lt;blockquote&gt;Das Gericht hat [...] im Rahmen der Ausstattungsbewertung stets den Untersten [Wert] eingesetzt, weil [...], sofern sie finanzielle Einschnitte f&#252;r den Mieter bedeuten - durch weitere Anspr&#252;che der Leistungsberechtigten ohnehin abgefangen werden. Die etwa durch die Anlagentechnik und die Einfachverglasung hohen Heizkosten der Leistungsempf&#228;nger werden von Seiten des Grundsicherungstr&#228;gers &#252;bernommen.&quot;&lt;/blockquote&gt;
Das hei&#223;t, Wohnungen mit Doppelverglasung oder Zentralheizung werden per se aus der Berechnung ausgeschlossen. Denn die Stadt zahlt ja die Heizkosten. Dabei hat das BSG in seiner Entscheidung B 4 AS 27/09 R vom 17.12.2009 ausdr&#252;cklich f&#252;r den Mietspiegel in Essen gesagt, dass bei den &#246;kologischen Faktoren ein &#252;berwiegend mittlerer Wert anzunehmen sei. Das SG zitiert zwar diese Entscheidung, nimmt aber anscheinend nicht zur Kenntnis, was in der BSG-Entscheidung inhaltlich steht. Denn &#246;kologisch ist es unverantwortlich, die Hartz4-Berechtigten auf schlecht isolierte Wohnungen zu verweisen. Beheizung von Wohnraum ist mehr als ein Kostenfaktor. Es bedeutet auch den Umgang mit Ressourcen. Als n&#228;chstes w&#228;re dann allerdings wieder zu erwarten, dass den Leistungsberechtigten unwirtschaftliches Verhalten vorgeworfen wird, da sie ja mehr Heizkosten verursachen als Nicht-Berechtigte.

Besonders einfach macht es sich das Urteil, wenn es darum geht, ob es solche Wohnungen f&#252;r 4,14 Euro/qm in Essen in ausreichender Anzahl zu mieten gibt. Da fragt das Gericht nicht beim Allbau an oder fordert das Jobcenter mit seinem Amt f&#252;r Soziales und Wohnen auf, Dokumentationen vorzulegen. Nein, der einzelnen Hartz4-Bezieher muss dem Jobcenter vor Gericht beweisen, wie hier der Wohnungsmarkt ist. Diese &quot;Beweislastumkehr&quot; ergibt sich dadurch, dass das Jobcenter bei seiner Aufforderung umzuziehen den Satz reingeschrieben hat, der Leistungsberechtigte solle sich dort innerhalb kurzer Zeit melden, wenn er keine so billige Wohnung findet, wie das Jobcenter will. Die Forderung, dass der angemessene Wohnraum auch vorhanden sein muss, in den der Berechtigte umziehen soll, wird hier zur hohlen Phrase. Sozialgericht und Jobcenter stecken trotz Amtsermittlungsgrundsatzes die H&#228;nde in die Taschen und sagen zum Leistungsberechtigten: &quot;Weis du uns mal nach, dass es diese Wohnungen in Essen nicht gibt!&quot; W&#228;re es da nicht einfacher die zust&#228;ndige Beh&#246;rde w&#252;rde mit ihren personellen und hoheitlichen M&#246;glichkeiten eine Erhebung durchf&#252;hren, die Auskunft f&#252;r alle Verfahren br&#228;chte als jedem einzeln dieses aufzub&#252;rden oder war auch hier lediglich der Wunsch, eine l&#228;stige Formalit&#228;t zu erledigen Vater des Gedanken? Was f&#252;r das Gericht eine l&#228;stige Formalit&#228;t ist, ist f&#252;r tausende Essener Realit&#228;t, wenn Sie eine neue Wohnung finden m&#252;ssen, die auf dem Papier angemessen ist, aber leider nicht angeboten wird.

Zum Gl&#252;ck ist das Urteil inhaltlich bereits durch die Rechtsprechung des BSG zur Frage „Was ist ein schl&#252;ssiges Konzept?“ &#252;berholt, sodass es keine Auswirkungen auf die Beantwortung der gegenw&#228;rtigen Rechtsfragen bietet. Auch der Essener Mietspiegel enth&#228;lt keine Angaben &#252;ber Quantit&#228;t der erhobenen Datens&#228;tze. Es ist aber statistischer Unsinn, einen Durchschnittswert zwischen Gruppen unterschiedlicher Gr&#246;&#223;e zu bilden: Wenn 100 Leute 1.000 Euro haben und 2 Leute haben 2.000 Euro, dann ist nicht 1.500 Euro das durchschnittliche Verm&#246;gen. Mit der Feststellung, es gibt Wohnungen f&#252;r 4,14 Euro/qm und welchen f&#252;r 10,00 Euro/qm -wie sie der Mietspiegel trifft- ist damit noch keine Aussage &#252;ber die Angemessenheit der Miete m&#246;glich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es handelt sich bei dem Urteil S 45 AS 3893/10 um eine Entscheidung mit schweren handwerklichen M&#228;ngeln. Au&#223;erdem werden die Gesetze bis zu ihrer Grenze gegen die Leistungsberechtigten und zugunsten der Beh&#246;rde ausgelegt. Die Entscheidung unterschreitet damit den Standard, den man vom Sozialgericht Duisburg erwarten kann.</p>
<p>Dass in dem Urteil die Begriffe Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete mehrfach verwechselt werden, ist dabei nicht der schlimmste Fehler. Dieses deutet lediglich darauf hin, dass vom Gericht ein Textbaustein verwendet wird, der nicht f&#252;r jede Stadt einzeln angepasst wurde, weil dieses zuviel Arbeit machen w&#252;rde. Es ist ein Hinweis darauf, dass sich das Gericht nicht die Zeit genommen hat, die Urteilsbegr&#252;ndung noch einmal sorgf&#228;ltig durchzulesen, bevor es diese herausgeschickt hat. Die hohe Arbeitsbelastung ist f&#252;r die zust&#228;ndigen Richter ein enormes Problem. Jedoch wurde dabei verkannt, dass tausende Leistungsberechtigte in Essen von der Entscheidung betroffen sein k&#246;nnten, deren Miete nicht voll &#252;bernommen wird.</p>
<p>Die Art und Weise, wie die Punktwerte aus dem Mietspiegel ohne jede Begr&#252;ndung geradezu dahingeworfen werden, l&#228;sst die Frage offen, warum gerade diese Werte genommen wurden und keine anderen oder ob hier nicht eine L&#246;sung &#8220;vom Ergebnis her gedacht wurde&#8221;, wie es auch bei der Neuberechnung des Regelsatzes durch den Gesetzgeber vorgemacht wurde. Man wei&#223; worauf es hinauslaufen soll und sucht sich die passenden Zahlen, die zum Ziel f&#252;hren.</p>
<p>Ein Beispiel daf&#252;r bietet folgendes Zitat aus dem Urteil:</p>
<blockquote><p>Das Gericht hat [...] im Rahmen der Ausstattungsbewertung stets den Untersten [Wert] eingesetzt, weil [...], sofern sie finanzielle Einschnitte f&#252;r den Mieter bedeuten &#8211; durch weitere Anspr&#252;che der Leistungsberechtigten ohnehin abgefangen werden. Die etwa durch die Anlagentechnik und die Einfachverglasung hohen Heizkosten der Leistungsempf&#228;nger werden von Seiten des Grundsicherungstr&#228;gers &#252;bernommen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das hei&#223;t, Wohnungen mit Doppelverglasung oder Zentralheizung werden per se aus der Berechnung ausgeschlossen. Denn die Stadt zahlt ja die Heizkosten. Dabei hat das BSG in seiner Entscheidung B 4 AS 27/09 R vom 17.12.2009 ausdr&#252;cklich f&#252;r den Mietspiegel in Essen gesagt, dass bei den &#246;kologischen Faktoren ein &#252;berwiegend mittlerer Wert anzunehmen sei. Das SG zitiert zwar diese Entscheidung, nimmt aber anscheinend nicht zur Kenntnis, was in der BSG-Entscheidung inhaltlich steht. Denn &#246;kologisch ist es unverantwortlich, die Hartz4-Berechtigten auf schlecht isolierte Wohnungen zu verweisen. Beheizung von Wohnraum ist mehr als ein Kostenfaktor. Es bedeutet auch den Umgang mit Ressourcen. Als n&#228;chstes w&#228;re dann allerdings wieder zu erwarten, dass den Leistungsberechtigten unwirtschaftliches Verhalten vorgeworfen wird, da sie ja mehr Heizkosten verursachen als Nicht-Berechtigte.</p>
<p>Besonders einfach macht es sich das Urteil, wenn es darum geht, ob es solche Wohnungen f&#252;r 4,14 Euro/qm in Essen in ausreichender Anzahl zu mieten gibt. Da fragt das Gericht nicht beim Allbau an oder fordert das Jobcenter mit seinem Amt f&#252;r Soziales und Wohnen auf, Dokumentationen vorzulegen. Nein, der einzelnen Hartz4-Bezieher muss dem Jobcenter vor Gericht beweisen, wie hier der Wohnungsmarkt ist. Diese &#8220;Beweislastumkehr&#8221; ergibt sich dadurch, dass das Jobcenter bei seiner Aufforderung umzuziehen den Satz reingeschrieben hat, der Leistungsberechtigte solle sich dort innerhalb kurzer Zeit melden, wenn er keine so billige Wohnung findet, wie das Jobcenter will. Die Forderung, dass der angemessene Wohnraum auch vorhanden sein muss, in den der Berechtigte umziehen soll, wird hier zur hohlen Phrase. Sozialgericht und Jobcenter stecken trotz Amtsermittlungsgrundsatzes die H&#228;nde in die Taschen und sagen zum Leistungsberechtigten: &#8220;Weis du uns mal nach, dass es diese Wohnungen in Essen nicht gibt!&#8221; W&#228;re es da nicht einfacher die zust&#228;ndige Beh&#246;rde w&#252;rde mit ihren personellen und hoheitlichen M&#246;glichkeiten eine Erhebung durchf&#252;hren, die Auskunft f&#252;r alle Verfahren br&#228;chte als jedem einzeln dieses aufzub&#252;rden oder war auch hier lediglich der Wunsch, eine l&#228;stige Formalit&#228;t zu erledigen Vater des Gedanken? Was f&#252;r das Gericht eine l&#228;stige Formalit&#228;t ist, ist f&#252;r tausende Essener Realit&#228;t, wenn Sie eine neue Wohnung finden m&#252;ssen, die auf dem Papier angemessen ist, aber leider nicht angeboten wird.</p>
<p>Zum Gl&#252;ck ist das Urteil inhaltlich bereits durch die Rechtsprechung des BSG zur Frage „Was ist ein schl&#252;ssiges Konzept?“ &#252;berholt, sodass es keine Auswirkungen auf die Beantwortung der gegenw&#228;rtigen Rechtsfragen bietet. Auch der Essener Mietspiegel enth&#228;lt keine Angaben &#252;ber Quantit&#228;t der erhobenen Datens&#228;tze. Es ist aber statistischer Unsinn, einen Durchschnittswert zwischen Gruppen unterschiedlicher Gr&#246;&#223;e zu bilden: Wenn 100 Leute 1.000 Euro haben und 2 Leute haben 2.000 Euro, dann ist nicht 1.500 Euro das durchschnittliche Verm&#246;gen. Mit der Feststellung, es gibt Wohnungen f&#252;r 4,14 Euro/qm und welchen f&#252;r 10,00 Euro/qm -wie sie der Mietspiegel trifft- ist damit noch keine Aussage &#252;ber die Angemessenheit der Miete m&#246;glich.</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Neue Wohnfl&#228;chengrenzen NRW von Dan</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2010/02/02/neue-wohnflaechengrenzen-nrw/comment-page-3/#comment-687</link>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 14:29:04 +0000</pubDate>
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		<description>Traurig, aber wahr!

Das Sozialgericht in Duisburg hat mit Aktenzeichen
&lt;a href=&quot;https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&amp;id=148244&amp;s0=&amp;s1=&amp;s2=&amp;words=&amp;sensitive=&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;S 45 AS 3893/10&lt;/a&gt; entschieden, da&#223; f&#252;r Essen, trotz Ber&#252;cksichtigung von 50 qm statt 45 qm als angemessene Wohnfl&#228;che, weiterhin eine Nettokaltmiete von 217,50 € nicht zu beanstanden ist. Das Gericht hat den angemessenen Quadratmeterpreis bis auf 4,14 € heruntergerechnet, so da&#223; die vom Jobcenter in Ansatz gebrachten 4,35 €/qm noch &#252;ber dem Mindestwert liegen. 4,35X50=217,50.
Ist das noch Recht?
Somit d&#252;rften wohl alle, die gehofft haben, etwas mehr Miete vom Jobcenter bezahlt zu bekommen, bitter entt&#228;uscht werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Traurig, aber wahr!</p>
<p>Das Sozialgericht in Duisburg hat mit Aktenzeichen<br />
<a href="https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&amp;id=148244&amp;s0=&amp;s1=&amp;s2=&amp;words=&amp;sensitive=" rel="nofollow">S 45 AS 3893/10</a> entschieden, da&#223; f&#252;r Essen, trotz Ber&#252;cksichtigung von 50 qm statt 45 qm als angemessene Wohnfl&#228;che, weiterhin eine Nettokaltmiete von 217,50 € nicht zu beanstanden ist. Das Gericht hat den angemessenen Quadratmeterpreis bis auf 4,14 € heruntergerechnet, so da&#223; die vom Jobcenter in Ansatz gebrachten 4,35 €/qm noch &#252;ber dem Mindestwert liegen. 4,35X50=217,50.<br />
Ist das noch Recht?<br />
Somit d&#252;rften wohl alle, die gehofft haben, etwas mehr Miete vom Jobcenter bezahlt zu bekommen, bitter entt&#228;uscht werden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Hartz4–Dienstanweisungen in Essen von Sachbearbeiter</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2012/01/08/hartz4dienstanweisungen-in-essen/comment-page-1/#comment-686</link>
		<dc:creator>Sachbearbeiter</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 13:37:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bg45.de/?p=1775#comment-686</guid>
		<description>Es gibt derzeit tats&#228;chlich nicht mehr Anweisungen, als von Herrn Stebner benannt. Mit der vielzitierten Software-Umstellung der letzten Wochen wurde auch die Hardware weitreichend ausgetauscht- und fast alle Informationen sind derzeit nicht mehr da. 

Zugriffsrechte auf die Ordner mit den Arbeitsstandards wurden nicht vergeben. Es gibt also derzeit keine Arbeitsstandards au&#223;er den von der BA herausgegebenen.

Ob das einer der vielen Punkte ist, welcher bei der -wie ich sie gerne nenne- Hopplahopp-Option mal eben &quot;vergessen&quot; wurde oder gerade alle Standards neu von der Stadtverwaltung aufgelegt werden, entschwindet in einem schwarzen Loch. 

Eine Folge aus meiner Sicht:

KDU-Senkungsaufforderungen sind ohne g&#252;ltigen, nachlesbaren Arbeitsstandard nicht durchzuf&#252;hren. Jeder SB sollte sich diesbez&#252;glich weigern, die Beamten von ihrer Remonstrationspflicht Gebrauch machen. 

Die hier ver&#246;ffentlichten Telefonlisten sind hoffnungslos veraltet. Vielleicht k&#246;nnte man sp&#228;ter aus der Neuauflage des Stadt Essen-Telefonbuchs die neuen Nummern beziehen. Mit dem Umbau zum Stadtamt 56 fangen nun alle Jobcenter-Nummern mit 88 (Stadtverwaltung) und 56 an. Welche Durchwahlen sich dann dahinter verbergen, ist auch noch nicht raus. Mir ist noch kein aktuelles Gesamtverzeichnis, welches &#252;ber eine vorl&#228;ufige Liste hinaus geht, bekannt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt derzeit tats&#228;chlich nicht mehr Anweisungen, als von Herrn Stebner benannt. Mit der vielzitierten Software-Umstellung der letzten Wochen wurde auch die Hardware weitreichend ausgetauscht- und fast alle Informationen sind derzeit nicht mehr da. </p>
<p>Zugriffsrechte auf die Ordner mit den Arbeitsstandards wurden nicht vergeben. Es gibt also derzeit keine Arbeitsstandards au&#223;er den von der BA herausgegebenen.</p>
<p>Ob das einer der vielen Punkte ist, welcher bei der -wie ich sie gerne nenne- Hopplahopp-Option mal eben &#8220;vergessen&#8221; wurde oder gerade alle Standards neu von der Stadtverwaltung aufgelegt werden, entschwindet in einem schwarzen Loch. </p>
<p>Eine Folge aus meiner Sicht:</p>
<p>KDU-Senkungsaufforderungen sind ohne g&#252;ltigen, nachlesbaren Arbeitsstandard nicht durchzuf&#252;hren. Jeder SB sollte sich diesbez&#252;glich weigern, die Beamten von ihrer Remonstrationspflicht Gebrauch machen. </p>
<p>Die hier ver&#246;ffentlichten Telefonlisten sind hoffnungslos veraltet. Vielleicht k&#246;nnte man sp&#228;ter aus der Neuauflage des Stadt Essen-Telefonbuchs die neuen Nummern beziehen. Mit dem Umbau zum Stadtamt 56 fangen nun alle Jobcenter-Nummern mit 88 (Stadtverwaltung) und 56 an. Welche Durchwahlen sich dann dahinter verbergen, ist auch noch nicht raus. Mir ist noch kein aktuelles Gesamtverzeichnis, welches &#252;ber eine vorl&#228;ufige Liste hinaus geht, bekannt.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kommentar zu Neue Wohnfl&#228;chengrenzen NRW von Lotte Stemberg</title>
		<link>http://bg45.de/index.php/2010/02/02/neue-wohnflaechengrenzen-nrw/comment-page-3/#comment-685</link>
		<dc:creator>Lotte Stemberg</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 11:11:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bg45.de/?p=1035#comment-685</guid>
		<description>Ich hei&#223;e Lotte Stemberg und bin 26 Jahre alt. Meine Schwester wohnt mit ihrem Mann und ihrem baby in Duisburg. Nun habe ich eine Frage, wie gro&#223; die Wohnung f&#252;r 3, bald 4 Personen sein darf, so dass das Amt etwas unternimmt?
lo-stemberg@web.de

Mit freundlichen gr&#252;&#223;en

Lotte Stemberg</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hei&#223;e Lotte Stemberg und bin 26 Jahre alt. Meine Schwester wohnt mit ihrem Mann und ihrem baby in Duisburg. Nun habe ich eine Frage, wie gro&#223; die Wohnung f&#252;r 3, bald 4 Personen sein darf, so dass das Amt etwas unternimmt?<br />
<a href="mailto:lo-stemberg@web.de">lo-stemberg@web.de</a></p>
<p>Mit freundlichen gr&#252;&#223;en</p>
<p>Lotte Stemberg</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
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