Anspruch auf Mehrbedarf bei krankhaften Untergewicht
SGB II-Leistungsbeziehern kann bei krankhaftem Untergewicht ein Mehrbedarf zustehen Bei krankhaftem Untergewicht kann ein Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung beim JobCenter geltend gemacht werden. So urteilte das Sozialgericht Gießen unter dem Aktenzeichen 22 AS 866/11 WA und traf damit eine richtungweisende Entscheidung.