Die AU zweiter Klasse

Eine weitere Sonderbehandlung  von Hartz4-LeistungsempfängerInnen bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat es nunmehr geschafft, eine Definition zu ersinnen, mit welcher ein Arzt eine Person, die Leistungen nach dem SGB II erhält, mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der zweiten Klasse krankschreiben muss:

„Arbeitsunfähig sind diese Personen dann, wenn sie krankheitsbedingt nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen können.“

In der Praxis würde das bedeuten, dass ein Hartz4-Leistungsempfänger, welcher krankheitsbedingt nicht an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen oder einen Termin beim JobCenter, respektive ärztlichen Dienst nicht wahrnehmen kann, seinen Arzt darauf hinweisen muss, dass er Leistungen nach dem SGB II bezieht und die AU der zweiten Klasse benötigt. Durch diese Regelung würde der Arzt quasi zum Richter über das finanzielle Wohl eines Hartz4-Leistungsempfängers, denn wenn er ihn nicht mit dieser AU der zweiten Klasse krankschreiben sollte, würde das in der Konsequenz bedeuten, dass ihn das JobCenter trotz Erkrankung bei Nichterscheinen zu einem Termin oder beim Fernbleiben von einer Eingliederungsmaßnahme sanktionieren könnte.

Dieser Vorlagebeschluss geht nun zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zwecks Prüfung (also Durchwinken) und tritt, „wenn er von dort aus nicht beanstandet wird“, nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Nun muss man sich ernsthaft fragen, was die ohnehin bereits mehr als stigmatisierten und diskriminierten Hartz4-LeistungsempfängerInnen noch alles an Verfassungsbrüchen hinnehmen müssen. Denn Artikel 3 GG besagt ausdrücklich, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.  Krank ist krank, egal ob jemand erwerbstätig oder erwerbslos ist. Sicherlich gab es auch schon immer im Arbeitsrecht die Definition der bettlägerigen Krankschreibung, aber die lässt sich nicht mit dem vergleichen, was hier veranstaltet wird.

Aber wie war das? Alle Menschen sind gleich, aber einige sind gleicher, etwa Angehörige der Legislative ? Man kann nur noch eines hoffen: dass es in der Judikative noch Menschen gibt, die diese Diskriminierung gemäß ihrem durch das Grundgesetz erteilten Auftrag stoppen.

aintheavy

Anmerkung der Redaktion: Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt im Staate, die Judikative die rechtsprechende Gewalt. Und wer als Erste/Erster im Kommentar die dritte Gewalt in unserem Schland benennen kann, bekommt von  BG45 e.V. ein Bund Schnittlauch überreicht, oder wahlweise das Grundgesetz für die Bu…schland. Versprochen.

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7 Antworten zu Die AU zweiter Klasse

  1. Hartzkritk sagt:

    Exekutive, Exekutive…..Jubel… nehm ich Schnittlauch oder das GG? (nachdenk)

  2. HartzerRoller sagt:

    Wenn der Arzt nicht krank schreibt, ist man auch nicht krank und kann gefälligst zur Maßnahme gehen! Ich denke kaum, dass der Arzt bei einem Hartz 4 Empfänger anders diagnostizieren wird.

  3. Waltraut sagt:

    Herzlichen Glückwunsch, wenn Du Dich entschieden hast, komme im Büro vorbei, Severinstr.1 in Essen oder melde Dich unter der Adresse info@bg45.de, ich schicke Dir auch das GG. Schnittlauch ist nicht so haltbar, gut das GG auch nicht, hält aber länger als zwei Tage.

  4. Steff sagt:

    Dafür ist der Schnittlauch aber nicht so „dehnbar“ wie das GG ^^

    Als Sarkast nehme ich auch diese Meldung mit dem üblichen Humor. Nach inzwischen mehreren Prozessen gegen diese Gurkentruppe dort weiß man längst, daß in diesen Büros schon rein traditionell interne Dienstanweisungen weit über das geltende Recht gestellt werden.

    Ärgerlich ist also nur, daß man künftig einige Druckerpatronen mehr benötigen wird.

  5. Peter Beucher sagt:

    Wenn man sich nicht gegen solche Gesetze wehrt , kommt es eines Tages noch so weit ,dass Hartz 4 Opfer kastriert und gechipt werden.

  6. Volker Kunick sagt:

    Seit wann dürfen Leibeigene krank werden und sich das dann auch noch vom Arzt bescheinigen lassen?

    Ok, jetzt im Ernst. Das ist doch das Letzte. Sind wir, nach Meinung des Gesetzgebers, überhaupt noch Bürgerinnen und Bürger dieses Staates? Als Bezieher von Hartz IV werden wir in diesem Land schlechter behandelt, als jeder Schwerverbrecher. Dieser hat Unterkunft, regelmäßiges Essen und ärztliche Versorgung frei Haus und das bedingungslos. Wir hingegen sollen uns jede Schikane gefallen lassen und bekommen nun auch noch einen Krankenschein zweiter Klasse. Es wäre eine Lachnummer, wenn es nicht so traurig wäre.

    Ach übrigens, die Prozesskostenhilfe ist auch schon zum Abschuss freigegeben worden. Leibeigene sollen schließlich kuschen und nicht klagen.

    Wer sich zur Wehr setzen möchte kann hier nachlesen, welche möglichen Wege man beschreiten kann:

    LG
    Volker

  7. Volker Kunick sagt:

    Ups, bei dem Link ist mir ein kleine Fehler unterlaufen.

    Grundrechte Brandbrief

    So, ich hoffe, das es nun geklappt hat. :-)

    LG
    Volker