Jobcenter Essen verweigert Mitwirkung bei Gerichtsverfahren

Das Jobcenter Essen ignoriert Anfragen des Sozialgerichts und verweigert seine Mitwirkung bei Gerichtsverfahren

Jedem, der häufiger mit dem Jobcenter in Essen zu tun hat, ist bekannt, dass es dort häufig zu schleppender Bearbeitung oder schlichtweg Nichtbeachtung von Anträgen und Nachfragen kommt. Eine neue Blüte treibt dieses Verwaltungshandeln jetzt im Umgang mit dem zuständigen Sozialgericht in Duisburg. Auch dort sind die Richter mittlerweile daran gewöhnt, dass gerichtlich gesetzte Fristen nicht eingehalten werden und das Gericht an seine Verfügungen erinnern muss, bevor sie befolgt werden. Doch das Jobcenter handelt offenbar nach dem Motto: „Bei Hartz 4 ist nichts so schlecht, dass es sich nicht noch verschlechtern ließe.“

Jobcenter unterschreitet eigenen Standard

In einem Verfahren des Sozialgerichts unterlässt es die Behörde beharrlich, die Verwaltungsakte an das Gericht zu übersenden. Dieser Zustand hält jetzt fast vier Monate an, sodass die vorsitzende Richterin sich bereits schriftlich an die Geschäftsführung des Jobcenters wenden musste und „die Einleitung weiterer Maßnahmen“ androhte. Das Jobcenter hatte auf die wiederholten Anfragen des Gerichts hin nichtmals eine Erklärung für die Untätigkeit vorgetragen oder sich entschuldigt. Das Jobcenter reagiert schlicht nicht auf das Gericht.

Behörde ohne Kontrolle

Da die Gerichte jedoch nach dem Grundgesetz kontrollieren sollen, ob die Behörden den Gesetzen entsprechend handeln, stellt das Jobcenter mit dieser Verhaltensweise auch seine Bindung an Recht und Gesetz in Frage. Denn es behindert eine effektive Kontrolle, indem es scheinbar immun gegen gegenüber dem Gericht ist.

Zum einen bindet dieses Verhalten Zeit und Kapazität von hoch qualifizierten Richtern und weiteren Angehörigen des Gerichts, die sinnvoller eingesetzt wäre, die rückständigen Gerichtsverfahren inhaltlich zu bearbeiten. Zum anderen zeigt das Gebaren der Behörde, dass es an einer wirksamen und durchgreifenden Leitung der Behörde mangelt, die bereits das Auftreten solcher Probleme verhindert.

Es geht auch anders

Es gibt auch Gegenbeispiele, in denen von Sachbearbeitern der Nebenstellen oder der Rechtsstelle des Jobcenters schnelle und richtige Reaktionen auf Widersprüche oder Anträge erfolgen. Es kann aber nicht sein, dass vom Zufall abhängt, ob eine Angelegenheit in angemessener Zeit bearbeitet wird. Denn hier geht es um die Grundsicherung für Menschen, deren Existenz und Menschenwürde auch von einer zügigen Bearbeitung abhängt.

Rechtsanwalt Jan Häußler
Fachanwalt für Sozialrecht

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2 Antworten zu Jobcenter Essen verweigert Mitwirkung bei Gerichtsverfahren

  1. In Berlin haben wir das Job-Center Steglitz-Zehlendorf, das arbeite mit der gleichen Methode. Anträge nicht bearbeiten oder mal fehlen die Forumlare. Meiner Meinung nach steckt dahinter das System Mobbing, will heißen, wenn der Schwache schon auf dem Bodenliegt, trete nach.
    Wir bräuchten schon längst einen Ombudsmann mit Handlungsbefugnis, der mit dem Staatsanwalt den Mitarbeitern dort mal ordentlich Dampf unter dem Hintern macht.
    „Nun hat Markus B. sich mit der Androhung einer „Untätigkeitsklage bei Nichteinhaltung“ und einer Dienstaufsichtsbeschwerde unter Fristsetzung an das Wellnesscenter, sorry, Jobcenter Steglitz-Zehlendorf gewandt. Und was glauben sie, ist geschehen?“
    http://wp.me/puNcW-1PS

  2. Eckhard Schulze sagt:

    Es sollte viel häufiger zur Selbstverständlichkeit gehören, auch „Schadenersatzforderungen“ an die Behörde bzw. Optionskommune zu richten.

    Das wäre alleine deshalb geboten, weil durch das erkennbare behördliche Fehlverhalten der Betroffene und/oder andere Verfahrensbeteiligte einen höheren, vermeidbaren Aufwand zu verzeichnen haben.

    Die Behörden werden sich wahrscheinlich anders verhalten, wenn es um GELD geht und sie sich Ansprüchen stellen müssen, die „aktenkundig“ werden.
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