Erstattung von Renovierungskosten

Die Renovierungskosten werden von der ARGE erstattet.

Die Notwendigkeit der Wohnungsrenovierung besteht bei mietvertraglicher Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und bei dem Bezug einer Wohnung, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen. Die Kosten, die dem Alg2-Empfänger hierbei entstehen, muss die Arge tragen. Denn diese Kosten gehören zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.08, B 4 AS 49/07 R). Zu übernehmen sind die Kosten, soweit sie tatsächlich entstanden und angemessen sind.

Die Angemessenheit ist als unbestimmter Rechtsbegriff auslegungsfähig. Das BSG (a.a.O.) sieht Renovierungen als angemessen an, die zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnungssegment erforderlich sind. Wie der örtliche Standard ist und welche Kosten hierfür aufgewendet werden müssen, ist eine Tatsachenfrage, die von dem Gericht zweckmäßiger Weise durch ein Sachverständigengutachten zu klären ist.

Hierbei bietet es die Prozessordnung an, ein bereits existierendes Sachverständigengutachten aus einem anderen Verfahren zu diesem Sachverhalt in dem aktuellen Verfahren zu verwerten (§§ 118 SGG, 411a ZPO). Ein solches gerichtliches Gutachten des von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Maler- und Lackiererhandwerk Michael Huschens vom 04.12.09 soll hier besprochen werden. Es wurde durch das Sozialgericht Duisburg in dem Verfahren S 27 AS 502/08 eingeholt.

Zu beantworten war die Beweisfrage, welche Kosten bei einer Renovierung bzw. Schönheitsreparatur entstehen, die in Selbsthilfe von dem Bewohner durchgeführt wird. Abgedeckt werden sollten typische Leistungen: Tapeten oder Farben für Wand- und Deckenfläche einschließlich erforderlichen Zusatzmaterials z.B. Farbrollen, Pinsel, Kleister, Schutzabdeckung und Lacke für Heizkörper- und Türanstrich.

Der Gutachter hat aus dem Durchschnittspreis der von ihm als notwendig erachteten Mittel bei Baumärkten (Bauhaus, Obi, Toom) eine Matrix erstellt, die für variable Flächengrößen bzw. Anzahl von Türen und Heizkörpern jeweils angemessene Kosten errechnet:

Für jede Renovierung entstehen Grundkosten zum Transport des Materials von 8,00 Euro. Je nach der Art des Gewerkes entstehen für Tapezierarbeiten
(38,29 Euro), Streicharbeiten (29,20 Euro) und/oder Lackierarbeiten (17,98 Euro) Kosten für Werkzeug und Hilfsmittel, die unabhängig von der zu renovierenden Fläche sind.

Letztlich kommen Materialkosten hinzu, die flächen- bzw. stückzahlabhängig sind.
1. Deckanstrich bis 30 qm (6,99 Euro) + 0,15 Euro pro zusätzlichem qm
2. Wandanstrich bis 30 qm (13,98 Euro) + 0,60 Euro pro zusätzlichem qm
3. Raufasertapete m. Kleister und Anstreichmittel bis 30 qm (107,15 Euro) + 3,37 Euro pro zusätzlichem qm
4. Dekortapete mit Kleister bis 30 qm (75,31 Euro) + 2,43 Euro pro zusätzlichem qm
5. Türanstrich für die ersten 3 Türen (15,31 Euro) + 7,66 Euro pro weiterer Tür
6. Heizkörperanstrich für die ersten 3 Heizkörper (14,98 Euro) + 7,49 Euro pro weiterem Heizkörper
7. Abdeckarbeiten bis 30 qm (10,53 Euro) + 0,65 Euro pro zusätzlichem qm

Die Materialkosten für 2., 3. und 4. erhöhen sich dabei bei Raumhöhen ab 2,71 m um 12,5%, ab 2,91 m um 22% und ab 3,21 m um 30%. Von dem Vorhandensein von Tapeziertisch und Leiter, Zangen, Hammer, Schraubendreher ist der Sachverständige ausgegangen.

Nach meiner Einschätzung ist das Gutachten transparent und neutral erstattet. Es ist allen mir bekannten kommunalen Richtlinien durch Genauigkeit und Vollständigkeit überlegen. Einschränkend ist nur zu bemerken, dass auch nur die Beweisfrage des Gerichts beantwortet wurde – wie es auch die Aufgabe des Sachverständigen ist – und keine abschließende Betrachtung von Renovierungsarbeiten jeder Art gegeben wurde. Das betrifft insbesondere die Kosten, die durch notwendige Anschaffung und Verlegung von Bodenbelag und Fußleisten entstehen, welche nicht unerheblich ins Gewicht fallen. Dieses Kosten müssen zusätzlich berücksichtigt werden. Für Personen, die wegen Alters oder Behinderung nicht in der Lage sind, die Arbeiten selbst durchzuführen, können zusätzliche Leistungen für Helfer anfallen.

Hierzu kann eine Kalkulationsvorlage heruntergeladen werden: Excel-Format oder Staroffice-Format

Rechtsanwalt Jan Häußler, Essen

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46 Antworten zu Erstattung von Renovierungskosten

  1. Gioia sagt:

    Vor meinem „Zwangsumzug“ kamen zwei Leute von der Arge, um zu begutachten, daß die neue Wohnung dringend renoviert werden muß.
    Die vorhandenen Tapeten waren durch zigfache Anstriche wie Bierdeckel. Die „Gutachter“ meinten, daß ein Anstrich genügen müsse. Als ich dann anmerkte, daß ein weiterer Anstrich die Tapeten von der Wand fallen ließe, erwiderten sie nur, sie seien ja keine Fachleute, hätten vom Tapezieren keine Ahnung.
    Wenn ich eine Frage zu einer Brille habe, gehe ich auch am besten zum Metzger…..
    Gruß
    Gioia

  2. Nicole sagt:

    Muss ich einen Antrag auf Kostenübernahme vor der Renovierung (Schönheitsreperaturen) stellen, oder geht es auch wenn die Renovierung schon beendet ist?
    Falls es auch hinterher geht, bin ich verpflichtet die Qittungen der Materialien aufzuheben?

    MfG

    Nicole

  3. Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme ist § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II. Die Kosten sind immer zu erstatten. Eine Zusicherung braucht man vorher nicht. Die Quittungen sollten auf jeden Fall aufgehoben werden. Denn mehr als man an Kosten nachweisen kann, wird nicht erstattet.

  4. nicki sagt:

    frage: ich muss meine wohnung in gut 8 tagen verlassen, mache aber für die maler vorarbeiten. nun sagte mir mein vm ich müsse mit kosten in höhe von ca. 2000 euro rechnen für tapezieren und deckenstreichen was durch eine firma geezahlt werden muss. kann ich die kosten geltend machen?

    • Köhler sagt:

      Wenn du aus der Wohnung raus must brauchst du die Wohnung nicht Renovieren sondern besenrein übergeben und die 2000 € was ist das denn für eine Wohnung Luxuswohnung da lass dir mal nen gutachter kommen hier ein Beispiel aus den BGB .(Ein Mieter kann nicht zu Beginn, während und zum Ende des Mietverhältnisses zur Renovierung verpflichtet werden. Das verbietet das sogenannte Summierungsverbot. )

      • Corinna sagt:

        Die Renovierungen während der Wohnzeit fallen unter Schönheitsreperaturen, die meist mietvertraglich geregelt sind. Wer bei Einzug die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig übernommen hat, muss bei Auszug nur besenrein übergeben. Dies sollte man aber bestenfalls beweisen können, in dem im Übernahmeprotokoll vermerkt wurde, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde 😉

  5. Sabine sagt:

    Wir hatten in den letzten Tagen Wassereinbruch in Schlaf- und Wohnzimmer durch Grundwassereintritt. Dadurch „schwimmen“ meine Teppiche, meine Möbel standen im Wasser, die Wände sind feucht, die Türen auch..und ich habe anstatt einem Bett eine Insel.Welche Kosten übernimmt die Arge und wie muß ich sie beantragen/ den Vorfall beweisen?

  6. Bella sagt:

    .

    Wir hatten in den letzten Tagen Wassereinbruch in Schlaf- und Wohnzimmer durch Grundwassereintritt.

    Hallo Sabine,

    das ist m. W. ein Schaden, den du umgehend deinem Vermieter – am besten schriftlich – melden solltest. Hier ist ggf. die Bausubstanz betroffen, d. h. dass der Vermieter für die Beseitigung von Schäden zuständig ist. In dem Fall müsste wohl auch seine Versicherung für den bei dir entstandenen Schaden eintreten.
    Fotos sind üblicherweise immer gute Beweismittel.

    Gruß Bella

  7. Sabine sagt:

    Fotos haben wir gemacht, Vermieter war auch da..allerdings ist er der Meinung das wäre mein Problem,er kommt für nix auf..Wir würden gern hier wohnen bleiben…so eine Wohnung bekommen wir nie wieder, also scheue ich im Moment noch den Weg zum Anwalt(die Versicherung des Vermieters hat keine Elementartschäden mit versichert, daher will er nicht zahlen)

  8. Bürgerpower sagt:

    #sabine

    ich gehe mal davon aus, daß Dein Vermieter in seiner Gebäudeversicherung die Eventualität eines Elementarschadens nicht mitberücksichtigt hat, weil er ja „Sparen“ wollte und nun dagegen nicht abgesichert ist.

    Den entstandenen Schaden kann er Dir deshalb nicht anlasten. Kommt er Dir mit „höherer Gewalt“ muss er trotzdem den Schaden alleine tragen.

    Folglich: Du bezahlst nur die volle Miete wenn die Mietsache im einwandfreien Zustand ist, ansonsten Kaltmiete kürzen. Wieviel % ? : musst Du übers Netz oder über den Mieterschutzbund in Erfahrung bringen. Tja…. oder frag einen Anwalt. ;O)

    Auf jeden Fall hast Du Anspruch auf eine „ordentliche“ Wohnung.

  9. Karsten Rudolf sagt:

    Unsere Tochter erhalt eine 4. Raumwohnung mit 2 Klein Kinder Sohn 2. Jahre und Tochter 3. Monate.
    Muß Sie jetzt einen Formlosen Antrag auf Übername der
    Kostenübernahme vor der Renovierung (Schönheitsreperaturen) stellen ?
    Oder können wir gleich loslegen ?

    Job Center verlangt dies.
    Die Wohnung ist sonst OK. nur die Tapeten sind Standart
    ( DDR 1976 ) Bad wurde vom verstorbenen Vormieter selbst gefliest. Frage Ist Standart BRD bis zu Decke fliesen ? Da ich selber 07.2007 ALG II Bezieher wurde, in meiner damaligen 2. Raumwohmumg wurde im Bad Komplett gefliest vom gleichem Vermieter.
    Wir ( Tochter – Schwiegersohn ) sollen die Wohnung selbst Tapezieren und würden ( Job-Center ) dadurch einen Monat keine Miete zahlen brauchen ( müßen )
    Sollen wir uns damit einlassen ? ?
    Auch ein Spiegel ( Fliesen ) in der Küche ( Nassstrecke ) ist nicht vorhanden, dies ist doch eigentlich Standart, oder ?

    MfG
    Karsten Rudolf

  10. Einen Anspruch nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II haben Sie nur auf mietvertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen oder -wie hier- um die Bewohnbarkeit der Wohnung etwa bei Einzug herzustellen. Die Leistung ist nicht von einem vorherigen Antrag abhängig. Jedoch empfehle ich, vor der Renovierung die Absicht gegenüber der Behörde anzuzeigen, damit sich ggfs. die Behörde durch eigene Anschauung ein Bild von der Renovierungsbedürftigkeit machen kann. Beweisprobleme nach erfolgter Renovierung dürften sonst zu Ihren Lasten gehen. Alternativ lassen Sie sich die Renovierungsbedürftigkeit durch den Vermieter bescheinigen.

    Eine Verbesserung der Wohnungsausstattung wie z.B. Fliesen legen, Heizkörper/Durchlauferhitzer erneuern, neue Fenster einbauen gehören in einer Mietwohnung nicht zu den Kosten der Unterkunft. Sie könnten den Vermieter anregen, in diesem Sinne zu modernisieren, was sich jedoch auf die Miethöhe auswirken kann.

    Sollte die Wohnung in so schlechtem Zustand sein, dass gesundheitliche Gefahren von ihr ausgehen, wäre nach dem Versuch die mietrechtlichen Ansprüche durchzusetzen auch die Erforderlichkeit eines Umzugs nach § 22 Abs. 2 und Abs. 3 SGB II möglich.

  11. david dobritz sagt:

    Echt gut zu wissen, denn wir stecken grad in einem Zwangsumzug durch Mietserhöhung, von 518 auf 680€ um genauer zu sein & die neue Wohnung mußkomplett renoviert werden wegen DDR-Vertrag vom Vormieter^^

  12. Thomas sagt:

    Wir ziehen in 1 1/2 Monaten von einer 3 in eine 4 Raumwohnung die noch tapeziert werden muss. Der Umzug wurde genehmigt. Nun wurde uns mitgeteilt das wir uns einen Antrag auf Erstattung der Renovierungskosten „sparen“ können da dieser eh abgelehnt werden würde.
    Wie können wir uns dagegen wehren und wie sollten wir solch einen Antrag am besten verfassen?

    Gruß Thomas

    • Sie können Anträge formlos beim Jobcenter stellen. Ich empfehle sie so zu stellen, dass Sie auch einen Nachweis über den Zugangs Ihres Antrags in Händen haben.

      Das Jobcenter wird Ihnen dann mitteilen, ob es zusätzliche Angaben benötigt (zB Vermieterbescheinigung über die Renovierungsbedürftigkeit, Fläche der Wohnung). Bewahren Sie jedenfalls Ihre Quittungen auf, wenn Sie Verbrauchsmaterial oder Werkzeug für die Renovierung einkaufen. Wenn Sie keinen Antrag stellen, ist das Jobcenter der einzige, der spart.

  13. Julia sagt:

    Hallo ich bin 15!
    Meine Mutter bekommt jetzt immer anfang des monats weniger geld,weil mein Bruder jetzt Arbeiten geht. Wir wollen gerne die wohnung renovieren,mein bruder und ich teilen uns ein zimmer das klein ist mein anderer bruder schläft im wohnzimmer mit meiner mutter wir haben noch ein zimmer aber da ist alles voll gestellt und dafür brauchen wir renovierungs geld. Meine mutter hat nach gefragt aber die meinen das sie sowas nicht machen können und das sie renovierungskosten bekomme von den „235“ € am anfang des monats. Also wie lange soll sie bitte sparen bis wir renovieren können? Meine mama muss meine zahnspange bezahlen andere kosten. Was kann man machen????

    • Volker Kunick sagt:

      Leider bin ich kein Anwalt. Aber ausgehend von dem hier veröffentlichten Beitrag, würde ich wie folgt verfahren:

      Ich würde einen formlosen Antrag beim zuständigen JobCenter stellen. In diesem würde ich auflisten, welche Kosten mir entstehen (also für Tapeten, Farbe, Kleister usw.).

      In dem Schreiben würde ich auf den, im Beitrag angegebenen, § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II verweisen sowie auf das Urteil vom Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 16.12.08, B 4 AS 49/07 R).
      Des Weiteren würde ich auf die Kostenberechnung des Sachverständigen Michael Huschens verweisen, die vom Sozialgericht Duisburg in dem Verfahren S 27 AS 502/08 eingeholt worden sind.

      Diesen Antrag würde ich als Einschreiben mit Rückschein an das JobCenter schicken. Sollte ihm nicht stattgegeben werden, wäre der Gang zu einem Anwalt, der sich mit Sozialrecht auskennt, ein möglicher nächster Schritt.

  14. Waltraut Steuer sagt:

    Hallo Julia,
    bitte Deine Mutter dringlichst, eine Hartz4-Rechtsberatung aufzusuchen.

  15. Oliver sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe letzte Woche mein Wohnzimmer renoviert und leider erst dann erfahren, dass ich für die Kosten einen Antrag auf Übernahme stellen kann.
    Nun meine Frage kann ich das im nachhinein noch machen???
    Kassenbeleg habe ich noch.
    Gruß
    Olli

    • Die Leistungen, die gesondert zu beantragen sind, sind in § 37 Abs. 1 SGB II abschließend aufgeführt. D.h. Sie können auch jetzt noch dem Jobcenter Ihre Kosten mitteilen. Diese Kosten gehören dann zu den Unterkunftskosten im November 2012. Der Bescheid muss entsprechend geändert werden.
      Ein Problem könnten Sie jedoch damit haben, dass die (frühere) Notwendigkeit der Renovierung jetzt kaum noch zu überprüfen sein wird.

  16. Baumann Christine sagt:

    Hallo ich habe heute meine ablänung bekommen wegen eine Renovieren da ich am 28.08 die tapeten gekauft hatte, und den betrag wurde abgelänt wieso? der betrag befindet 222.30.-und würde abgelänt, gut ich habe vergessen den antrag vorher zu beantragen..

    Baumann Chr.

  17. bunjamjin sagt:

    Hallo brauchte dringend hilfe habe 2 kinder, werde umziehen von DG in die EG wohnung mwar beim amt und wurde mir gesagt das die bodenbeleg zajhlen nur wenn ich vom vermieter bescheinigen soll das kein belege auf dem boden sin und reno ierungs bedurfnis ist habe es bescheinigt aber mein problem ist das die mir 3,50euro pro quadratmeter rechnen wegen bodenbelag fur 90 quadratmeter und tapeten farbe kleister 395 euro. Hatt jemand rat wegen bodenbeleg da wir keibe gunstigen finden konnen ob das auch stimm das arge nicht uber 3,50 rechnet da uns das geld nicht fur renovierung und bodenbele nicht ausreicht bin arbeitslos.

  18. Jacelyne Venn sagt:

    guten morgen zusammen.
    ich bin alleinerziehende mutter von einem 1 1/2 jahren alten sohn.
    meinen umzug haben das JC bestätigt, so auch die neue Wohnung.
    für eine Erstausstattung meines sohnes wollten die mir nur 7 euro geben, er hat nur ein Bettchen, so wie seine spielzeugkisten.
    damals bin ich denn zur deakonie gegangen, weil mein sohn noch einen Kinderwagen und Klamotten brauchte, wo das Geld auch alles drauf gegangen ist.
    nun ja, ich habe ein wenig sorge dass das JC mir nicht die renovierungskosten erstattet.
    die Vormieterin ist einfach so aus der Wohnung ausgezogen, laut vermieter.
    diese hat die Wohnung wie sau ausschauen lassen. alle tapeten sind verschmiert, bekleckert oder würden nach einem neuen anstrich von der wand abfallen, da schon solche wellen in der tapete sind, die jeden augenblick runter fallen würden. teils hat die vormeiterin auch keine dübel benutzt, so das riesen löcher in den wänden sind und ich diese erst verputzen muss, bevor da eine tapete drauf kommt.
    von einem anstrich brauche ich erst garnicht zu berichten.
    ich habe noch genügend zeit in die Wohnung ein zu ziehen und die vermiterin erlaubt mir jetzt schon in die Wohnung zu gehen um zu renovieren.
    wie kann ich am besten beim JC am besten vorgehen?
    worauf habe ich Anspruch?
    was wird auf mich zukommen?

    liebe grüße
    Jacelyne Venn

    • Jacelyne Venn sagt:

      Guten tag,
      ich habe vor zwei jahren beim jc einen Antrag auf Renovierungskosten getellt.
      immer wieder hab ich dort an gerufen und bin auch persönlich zum jc gegangen. Jedesmal wurde mir gesagt dass keine Papiere von dem Antrag bei denen vor liegen, ich habe meinen Antrag dort schon so oft ab gegeben dass die Schrift schon schlecht lesbar war und mir dann gesagt wurde dann man diesen Antrag nicht mehr lesen kann und somit auch nicht gültig ist.

      bis heute habe ich nichts mehr von dem jc gehört, keiner hat angerufen oder auch einen Brief an mich gesandt.

      Meine Wohnung ist immer noch nicht renoviert und an den stellen wo riesen Löscher sind, versuche ich es mit fotos oder sonstigen ab zu decken, aber die Tapete die im Wohnzimmer fast komplett ab ist, kann ich leider nicht ab decken.

      nun ja, demnächst werde ich wieder arbeiten gehen und es selbst in die Hand nehmen.

  19. BG45-Webmaster sagt:

    An alle Leserinnen und Leser,

    die Anzahl der Kommentare, in denen nach Rat und Hilfe gefragt wird, macht deutlich, wie groß die Not bei vielen Beziehern von Hartz IV ist. Dem Verein BG45 Hartz4-Netwerk-Essen e.V. ist das durchaus bewusst, ebenso der in ihm beheimateten Redaktion dieser Webseite. Gleichwohl können wir bei juristischen Fragen keine Hilfe leisten. Diese kann nur von Seiten unserer Anwälte kommen. Natürlich kann es sein, das sich diese zu der einen oder anderen Frage hier äußern. Nur gewährleisten können wir das nicht.

    Wenn also in einem Fall Klärungsbedarf besteht oder es gerade “brennt”, dann können wir nur eindringlich darauf hinweisen, vor Ort einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate zu ziehen.

    Wir selber bieten in Essen kostenlose und offene Hartz4-Rechtsberatungen an. Dort stehen dann kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die sich im persönlichen Gespräch des Falls annehmen. Selbstverständlich kann man auch direkt mit unseren Anwälten in Kontakt treten. Die Kontaktmöglichkeiten befinden sich auf der Seite Beratung, die über die Menüpunkte Rat & Tat/Beratung erreichbar sind.

    Sollten in Ihrer Stadt keine vergleichbaren Einrichtungen bzw. Angebote bestehen, scheuen sie sich nicht, direkt einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Es geht um IHR Recht!

    Mit freundlichen Grüßen
    Euer BG45-Webmaster

  20. Peter sagt:

    Habe einen Antrag auf Übernahme gemacht und von meiner SB genehmigt bekommen nur leider berechnen die , habe 55qm , 55 mal 2Euro= 110Euro ,ich streiche doch nicht den Boden sondern die Wände und gegebenfalls die Decken ( habe eine Dachgeschosswohnung ohne richtige Decken alles zur Spitze zu) habe nachgefragt und gesagt dass die Berechnung falsch sei , Nein so wird es bei denen berechnet , ok , bin ja froh dass es übernommen wurde, ganz schnell und ohne Probleme meine SB kann schon Ihre nette Seite zeigen, aber da sieht man wieder welche Vorgaben die von Oben bekommen Gruss Peter.

  21. Karin Gebhardt sagt:

    Hallo Herr RA Heußler, wir müssen umziehen weil die jetzige Wohnung zu teuer ist. Ein Umzugsunternehmen ist genehmigt vom Jobcenter. Aber einen Maler wollen sie nicht bezahlen. Aussage von der Mittarbeiterin: Maler werden nie vom Jobcenter bezahlt. Ich 58Jahre bin 60% schwerbeschädigt und mein Mann kann soetwas nicht. Im privaten Bereich haben wir niemanden da wir erst 2 Jahre hier wohnen. In 4 Wochen müssen wir hier raus sein, und die neue Wohnung ist vollkommen runtergewohnt (Messiewohnung). Was können wir da machen. Wir sind schon ganz krank vor Sorge. Mfg Karin

    • Peter sagt:

      Hallo Karin , habe mal gehört dass in solchen Fällen die Essener Arbeit sowas macht einfach mal nachfragen schließlich kann nicht jeder sowas machen und in diesem Alter auch nicht fragen kostet nichts und die haben Leute die rausfahren und Malerarbeiten machen habe es selber da gesehen war mal für einen 1Euro Job 9 Monate da liebe Grüsse und viel Glück Peter

  22. Kadir Civ sagt:

    Hallo ich habe eine frage es geht darum bin seit 4 jahren verheiratet und hatte mit meinefrau fast 3 jahre mit oma gewohnt und mein oma ist gestorben die mobel und die wander sind richtig alt wir wohnen aber immer noch bei meine oma ist auch miete steht mir auch renovierungskosten zu ?

  23. Peter Wnendt sagt:

    Ich bin nun schon seit 10 Jahren Harz4 Empfänger und habe bisher noch nie einen Renovierungskosten Antrag gestellt , da mir nicht bekannt war das man solche Kosten durch einen Antrag teilweise erstattet werden . Meine Frage lautet kann ich solch einen Antrag auch stellen ohne das ich umziehe ? Wenn ja welchen Betrag kann ich anrechnen lassen .
    mit Freundlichen Grüßen
    Peter Wnendt

  24. Lilly1980 sagt:

    Hallo, ich muss umziehen wegen mieterhöhung laut Arbeitsamt. Neue Wohnung wurde genehmigt und die haben bereits die neue Wohnung angeguckt da ich antrag auf Renovierung gestellt habe. Gesagt wurde mir das ich das bezahlt bekomme aber ich soll auf schriftliche Bestätigung warten und das Geld. Jetzt warte ich seit über einer Woche darauf. In zwei Wochen ziehe ich um und muss als Alleinerziehende Mütter alles allein renovieren und auch bodenbeläge selbst legen. Die Zeit rennt und wenn ich nicht bald anfange dann schaffe ich es nicht. Wie lange können die sich Zeit lassen bis das ok kommt . Ich könnte schon seit einer Woche anfangen.

  25. Steffi sagt:

    hallo, ich wohne nun sit 4 jahren mit meiner 7 jährigen Tochter in meiner Whg, ich habe die letzten Jahren viel und oft streichen müssen, nun is es aber so das streichen allein nicht mehr hilft. (zu viele Schichten)
    Kann ich as ALG2 bezieher renovierungskosten beantragen?
    ich habe noch nie zuvor was beantragt und daher habe ich viele fragen was man alles beantragen kann

  26. Herrn Werner Dirk sagt:

    Wars Bekomme Ich Zum Malern Für Die Neue Wohnung Da Zu

  27. bianca wetzel sagt:

    Ich bin 50 % Behindert und der Antrag auf Rente läuft. Zur Zeit bekomme ich Harz 4 für mich und meine Tochter. Ich ziehe nun in eine angemessene Wohnung, ein anderes Jobcenter ist zuständig. Ich habe einen formlosen Antrag auf Renovierungskosten gestellt. Nun will die Sachbearbeiterin die Wohnung vorab besichtigen. Meine Familie hat aber schon renoviert, da ich ja krankheitsbedingt nicht kann. Es sollte eine Überraschung sein. Ich kann mit Bildern nachweisen wie es vorher aussah. Müssen diese akzeptiert und mir trotzdem zumindest die Kosten für die Farbe erstattet werden. Es war nur 1 Woche Zeit!
    Vielen Dank

  28. Hamza sagt:

    Hallo, ich habe ein Antrag auf Renovierungskosten gestellt und der wurde abgelehnt. Die Begründung war folgt das ich, dass Übernahmeprotokoll der Wohnung unterschrieben habe und das Jobcenter darin keine Renovierungsbedürftig feststellen konnte.

  29. optimus 3 sagt:

    hallo ! Willkommen im Club der Benachteiligten und Genervten Betroffenen. Tagtäglich sieht, liest u. hört man wie man uns H4 Bezieher schikaniert, uns am liebsten noch im Wartebereich wegschickt. Berechtigte, gesetzmäßig zustehende Anliegen u. Anträge werden einfach ignoriert u. abgelehnt !! Werden behandelt wie Menschen 3. Klasse ! Dagegen wird nichts unternommen, keiner fühlt sich verantwortlich, keiner haut bei denen mal kräftig auf den Tisch u. beendet diese Arroganz und Ungerechtigkeit. Sind wir ! dadurch schlechtere Menschen, nur weil wir aus unterschiedl. Gründen in H4 abgerutscht sind !?? Die lehnen Anträge über Anträge ab, egal was Paragraphen u. Gesetzes texte sagen. Da muss doch endlich was getan werden von ganz oben !

    • BG45-Webmaster sagt:

      Statt auf die richtigen Entscheidungen von „ganz oben“ zu warten, wäre es vielleicht mal eine gute Idee Druck von „ganz unten“ aufzubauen.

  30. Peter Beucher sagt:

    Von oben wird doch schon mehr als genug getan, nur nicht immer das richtige.
    Es bleibt den Betroffenen überlassen es nicht einfach so hinzunehmen.
    Keine Reaktion bedeutet man ist damit einverstanden.

  31. Baz sagt:

    Wie man auf Renovierungs kosten beantragen ?
    Was soll ich schreiben?

  32. Pingback:Frage zum Antrag auf Renovierungskosten - Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO-Forum)

  33. Inna sagt:

    Hallo, ich bin am 1dezember umgezogen in Wohnung ohne Tapete ohne Boden Belag habe nach eine Woche Antrag gestellt für Renovierung kosten, nach 4 Wochen haben die es abgelehnt, bin Auszubildende, bekomme BAB und Zuschuss zur meine ausbildungslohn. Kann ich wiederspruch schreiben? Müssen die Zahlen?
    Mit freundlichen Grüßen Inna

  34. Zuni sagt:

    Joncenter Hannover erfindet eigene Anträge zu Renovierung kosten, Schönheitsreperatur in der Mietzeit. Obwohl ein Antrag Formlos gestellt wurde. Mit allen was dazu gehört. Wird man zu Mitwirkungspflicht aufgerufen mit einen Internen Ungültigen Antrag den jeder selber Basteln kann. Der Formlose Antrag wird nicht Bearbeitet und es wird eine Frist gestellt zur Mitwirkung . Da man gleich der vorab mit den Formlosen Antrag schon entgegen gekommen ist. Der Gedanke . Wir haben die Macht. Also mach das so wie wir es wollen. Willkür!

  35. Zuni sagt:

    Ich möchte noch etwas Positives Berichten denn es gibt für jedes Jobcenter ein Kundenreaktionmanagment die nur darauf warten um Helfen zu können um Problem zu klären. Wenn etwas nicht Stimmt .

  36. Peter Beucher sagt:

    In vielen Städten gibt es kostenfreie Beratungsstellen die unabhängig beraten.

  37. Progressive Meyer sagt:

    schaut dabei mal in eure Mietverträge,
    in meinem steht zb. das ich in bestimmten zeitabständen bestimmte renovierung/schönheitsreparaturen in unterschiedlichen räumen in unterschiedlichen zeitabständen zu tätigen habe bzw. sogar verpflichtet bin.
    da ja JC diese Mietverträge zuvor gelesen und dann zugestimmt hat, müssen diese verpflichtungen eben auch eingehalten werden.

    alle 3 Jahre , alle 5 oder alle 7 jahre
    jenachdem wie verschmutzt zb. durch kettenraucher oder Schlampige haushalte 😀

  38. Stefan Tiez sagt:

    Guten Tag und vielen Dank für diese wichtigen Informationen zum Thema Erstattung der Renovierungskosten.
    Wenn die Regelung vorsieht dass die Renovierungskosten für Wohnungen von Alg 2 Empfängern vom Jobcenter getragen werden müssen, dann gibt es nur wenig Raum für Diskussionen.
    Bei einer Ablehnung würde ich sofort einen Widerspruch einlegen.
    LG
    Stef

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