Sanktionen und die deutsche Gründlichkeit
Das leidige Thema der Sanktionen im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) kocht wie all die Jahre wieder hoch. Grund dafür ist die Veröffentlichung der Statistik zu den verhängten Sanktionen im letzten Jahr.
Auch im Jahr 2014 wurde wieder einmal die Millionengrenze bei der Gesamtzahl an verhängten Sanktionen überschritten. Hieran zeigt sich wieder einmal die mit dem SGB II mitimplementierte Erziehungsfunktion Erwachsener im Sinne der deutschen Gründlichkeit. Der alte Bismarck lässt grüßen!
Allerdings bestätigt sich auch ein anderer Negativtrend. Er betrifft die durchschnittliche geldwerte Höhe der Sanktionen. Wie in den Jahren zuvor lag der Durchschnitt einer einzelnen Sanktion bei 107,– €. Anders betrachtet bedeutet das, dass anscheinend eine Minderung um 30% der Eckregelleistung bereits beim ersten „Verstoß“ eher die Regel denn die Ausnahme zu sein scheint.
Sanktionen – Die tatsächlichen Zahlen
Hierzu führen wir einen Bericht des Internet-Portals polenum.de an:
Politik Inland
Jobcenter verhängten 2014 über eine Million Strafen
Veröffentlicht am 14. April 2015 von Andreas HeegtJobcenter haben im vergangenen Jahr erneut mehr als eine Million Sanktionen gegen säumige Hartz IV-Bezieher ausgesprochen. Wie “Bild” (Dienstag) unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, sind damit seit 2007 bereits mehr als sieben Millionen Strafen gegen Hartz-Empfänger verhängt worden. Danach wurden 2014 insgesamt 1.001.103 Hartz-Sanktionen ausgesprochen.
Das waren rund 8.000 weniger als 2013 (1.009.614). Den bisherigen Sanktionsrekord hatte die BA 2012 mit 1,025 Millionen registriert. Konkret wurden im vergangenen Jahr etwa drei Viertel der Strafen (747.793) wegen vergessener Termine beim Jobcenter oder dem ärztlichen/psychologischen Dienst ausgesprochen. Das ist der höchste Stand von Meldeversäumnissen seit Einführung von Hartz IV im Jahr 2005. Dabei erinnern die Jobcenter Hartz-Empfänger seit April 2013 auf Wunsch per SMS an Termine. In 118.614 Fällen wurden Strafen verhängt, weil sich Betroffene geweigert haben, eine Stelle, Aus-/Fortbildung anzutreten oder sie abbrachen. Weitere 103.967 Sanktionen gab es wegen Verstößen gegen die sogenannten Eingliederungsvereinbarungen. In diesen Verträgen mit dem Jobcenter verpflichten sich die Hartz-Empfänger zum Beispiel eine bestimmte Zahl von Bewerbungen zu schreiben oder sich bei Arbeitgebern vorzustellen. Wegen der Sanktionen wurde die Leistungen der Betroffenen im Schnitt um 107 Euro im Monat gekürzt. Bei den unter 25-Jährigen lag die Strafe sogar bei 124 Euro/Monat.
Angesichts der anhaltend hohen Sanktionszahlen warnte der CDU-Wirtschaftsflügel vor Änderungen bei der Strafenpraxis und verlangte ein weiterhin hartes Vorgehen gegen säumige Hartz-Bezieher. Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, sagte zu “Bild”: “Die hohe Zahl der Verstöße zeigt, dass sich zu viele Empfänger von Sozialleistungen in ihrer Lebenslage eingerichtet haben. Vor dem Hintergrund der guten Arbeitsplatzentwicklung insgesamt müssen die Arbeitsagenturen dranbleiben und Langzeitarbeitslose fordern.” Der Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann erklärte: “Bei gut 700.000 Sanktionen allein wegen Meldeverstößen sehen wir, dass `fordern und fördern` untrennbar zusammengehören. Der Erfolg auf dem Arbeitsmarkt zeigt, dass es die richtige Strategie war und ist.” (dts Nachrichtenagentur)
Sanktionen und die CDU
Man sollte das salbungsvolle und selbstbeweihräuchernde Geschwafel der in dem Bericht erwähnten CDU-Politiker zu den Hintergründen der hohen Zahl der Sanktionen nicht allzu Ernst nehmen. Denn unterm Strich ist das nichts als reine Polemik. Vorallendingen die Wortwahl offenbart das nur allzu deutlich. Es gibt nämlich keine „säumigen Hartz-Bezieher“, denn sie schulden dem Staat nichts. Leistungen nach dem SGB II sind ein verfassungsrechtlich und gesetzlich verankerter Rechtsanspruch und keine staatliche Almose. Auch das Unwort „Strafenpraxis“ sollte man unbeachtet lassen, es ist einfach nur der übliche Sprachjargon des in dem Bericht erwähnten Revolverblättchens. Es ist hinglänglich bekannt, dass dieses versucht, SGB II-Leistungsberechtigte durch so eine unterschwellig manipulative Wortwahl in der Öffentlichkeit zu kriminalisieren.
Ansonsten verkneifen wir uns weitere Kommentare zu der Zahl der verhängten Sanktionen, da uns sonst wieder einmal die Galle hochkommt.
Der Teufel hat mehr als 12 Apostel.
Aus Schweden
Und ich dachte immer das sogenannte dritte Reich wäre Geschichte
Die Psychofolter durch das Hartz Regime per Gesetz geht weiter.
Auch im nächsten Jahr droht es wieder mit Nahrungsmittenzug und Obdachlosigkeit.
Sie will die Menschen zur Verzweiflung und in den Tod treiben.
Die toten Hartz Opfer werden dann als erfolgreich vermittelt in der Statistik geführt.
Besonders die Altersgruppe unter 25 ist besonders harten Sonderbehandlungen ausgesetzt.
Man sieht aber auch wie das Hartz Regime langsam an Wählerstimmen verliert .
Es schafft sich sozusagen selbst ab.
Die menschenverachtende Gesetzgebung des …….,…..
Hartz Regimes rächt sich damit.
Es werden auch Menschen mit Unterernährung in Krankenhäuser eingeliefert.
Es wird nur wegen Datenschutz nichts davon bekannt.
Auch gibt es Anweisungen Stillschweigen darüber zu bewahren.
Man muss alles machen was die Gesetze vorschreiben ,das war damals auch so gewesen.
Später wurde es dann eingesehen das es ein Verbrechen an Menschen war.
Das kann es heute nicht mehr geben ???????
Ein Mahnmal für die vielen Menschen die durch das Hartz Regime umgekommen sind sollte auf dem Willy Brandt Platz aufgestellt werden, die es ja in vielen Städten gibt.
Ein Widerspruch gegen Sanktionen hat keine aufschiebende Wirkung.
Im Strafrecht würde das heißen ,erst strafen und dann prüfen.
Oder erst schießen und dann fragen.
Schon seltsam die Gesetze vom Hartz Regime.